Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank)

Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Einführung)

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken angeschlossen. Die Bank ist, im Gegensatz zu den meisten anderen genossenschaftlichen Banken in Deutschland, nicht regional begrenzt tätig. Sie betreibt bundesweit 79 Filialen und steht in erster Linie akademischen Heilberuflern, wie zum Beispiel Ärzten, Zahnärzten und Apothekern, deren Familienangehörigen sowie den Standesorganisationen der akademischen Heilberufe, offen. Die Apobank ist seit Jahren nach der Bilanzsumme mit Abstand die größte deutsche Genossenschaftsbank.

Im Jahr 1902 wurde der Kredit-Verein Deutscher Apotheker (KREDA) durch 18 Apotheker in Danzig gegründet. 1938 wurde der Kredit-Verein in Deutsche Apothekerbank e.G.m.b.H. umbenannt und 1939 mit dem Spar- und Kreditverein Deutscher Apotheker m.b.H. (SPARDA) fusioniert. Nach der Schließung der Bank 1945 kam es 1948 zur Neugründung als Westdeutsche Apothekerbank e.G.m.b.H. in Düsseldorf.

Ombudsmann und aussergerichtliche Schlichtung:
Für die externe Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum „Girokonto für je
dermann“ für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche
Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf
Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.

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