Schrottimmobilien in Leipzig und Umland – Neue Gerichtsurteile gegen Banken
Die Heritus AG vormals Immo Concept/Capital Concept hatte im Zeitraum von 2000 bis 2009 sanierungsbedürftige Immobilien vorwiegend in Leipzig erworben und diese dann als Steuersparmodell an Anleger veräußert.
Dabei wurden die Anleger wie üblich mit Steuersparmodellen gelockt.
Laut der Verkäuferin sollten die für den Kauf notwendigen Darlehensraten durch die Mieteinnahmen und die Steuerersparnis gedeckelt und sogar überstiegen werden, so dass der Anleger eine Wohnung erwarb und außerdem noch hinzuverdienen konnte.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der die erwarteten Mieteinnahmen nicht erzielt werden konnten. Der Wert der Wohnungen soll laut Presseberichten in vielen Fällen nur einem Drittel des Kaufpreises oder sogar weniger entsprochen haben.
Laut eines aktuellen Urteils des Landgerichts Berlin hatten viele finanzierende Banken von diesen Falschangaben Kenntnis wie zum Beispiel die Paratus AMC GmbH, früher GMAC RFC Bank GmbH. Die Bank muss laut des Urteils von dem sehr viel geringeren Wert der Immobilie aufgrund eines Besichtigungsberichtes, welchen sie für die Besicherung hat aufstellen lassen, Kenntnis gehabt haben. Das Landgericht verurteilte aufgrund dessen die Bank zum Schadensersatz gegenüber dem Anleger.
Anleger die von diesen so genannten Schrottimmobilien betroffen sind, sollten ihre Ansprüche gegenüber der Bank von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Ebenso kommen Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und die Verkäuferin die Immo Concept bzw. Capital Concept in Betracht.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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