Landgericht Berlin: Grüezi-Immobilien-Kauf muss rückabgewickelt werden
Landgericht Berlin, Urteil vom 19. Januar 2012 – 13 O 317/10 –
Die Zivilkammer 13 des Landgerichts Berlin hat die Grüezi-Real-Estate AG dazu verurteilt, einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in Berlin-Schöneberg im Wege des Schadensersatzes rückgängig zu machen. Der Käufer sei beim Beratungsgespräch vor dem bankfinanzierten Erwerb unzureichend über die zu erwartenden Mieterträge informiert worden. Der Wohnungsvermittler habe ihm wahrheitswidrig zugesichert, er müsse keine eigenen Zuzahlungen leisten. Außerdem habe der Vermittler dem Käufer dazu geraten, ein verbindliches Kaufvertragsangebot abzugeben, obwohl er noch keinen Darlehensvertrag abgeschlossen und keine Übersicht über die konkrete Rentabilität des Anlageobjektes gehabt habe.
Das Landgericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Kauf bei zutreffender Beratung nicht zu Stande gekommen wäre und gab dem Verbraucher Recht, für den durch den Vertrag erhebliche langfristige finanzielle Belastungen entstanden wären.
Quelle: Pressemitteilung des Kammergerichts, Berlin, den 01.02.2012
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