Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig und müssen zurückgezahlt werden:
Die Rechtslage ist inzwischen eindeutig. Acht Oberlandesgerichte und diverse Amts- und Landgerichte haben zugunsten der Verbraucher entschieden und Gebühren einkassiert, die Banken und Sparkassen ihren Kredit-Kunden jahrelang abgeknöpft hatten. Die Kreditbearbeitungsgebühren seien unzulässig und müssten erstattet werden, befanden die Richter.
Auch Verbraucherschützer raten den betroffenen Verbrauchern deshalb, auf ihre Rechte zu pochen und das zu viel gezahlte Geld zurückzufordern – selbst wenn es sich um vergleichsweise kleine Summen handelt. „Die Chancen auf eine Erstattung sind erstklassig“, bestätigt auch die Stiftung Warentest.
Santander Bank und auch andere Banken lassen es trotz eindeitiger Rechtsprechung auf Klagen ankommen:
Während einige Banken – unter anderem die BMW Bank, die VW Bank, die PSD Bank Nord, die Berliner Sparkasse oder die DKB – inzwischen die Beträge im Einzelfall auch ohne Klage erstatten, wimmeln die meisten Banken ihre Kunden ab und reagieren auch auf anwaltliche Klagedrohungen nicht.
Insbesondere wurde dies aktuell bei frontal21 über die Santander Bank berichtet. Aber auch andere Banken wie die Deutsche Bank, FGA Bank, u.a. verweigern die Rückzahlung.
Die Begründungen sind unterschiedlich: Die Gebühr sei individuell verabredet gewesen, die Sache sei verjährt, die bisherigen Urteile seien nur Einzelfallentscheidungen.
Bankkunden können sich Sammelklagen anschließen:
Damit bleibt den Kunden nur der Klageweg. Weil der Aufwand hoch ist, Kosten entstehen und sie Probleme bei künftigen Kreditverhandlungen fürchten, scheuen sich viele Bankkunden trotz hoher Erfolgschancen davor.
Die Fachkanzlei für Bankrecht Justus bietet daher die Bildung von Klägergemeinschaften zu Sammelklagen an. Auch finden sich Prozessfianzierer, die allerdings meist den Großteil des Erstattungsansprüche nach erfolgreichem Urteil vereinnahmen, so dass hiervon abzuraten ist.
Justus rät:
Kreditnehmer sollten schnell einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und die Kreditbearbeitungsgebühren zunächst aussergerichtlich anfordern lassen. Sollte die fachanwaltliche begründete Aufforderung nicht aussreichen, so sollte Klage erhoben werden. Zu beachten ist die kurze dreijährige Verjährung.
Unser Angebot an Kreditnehmer:
- Fundierte Erstberatung durch einen Fachanwalt und Deckungsanfrage sowie Vorgehen gegen eine erhaltene Deckungsablehnung der Rechtsschutzversicherung
- aussergerichtliche begründete Zahlungsaufforderung und Schlichtungsversuch
- Sammelklagen: Bündelung von Klägern zu gesammelten Klagen (Streitgenossen)
- Im Einzelfall die Vereinbarung von Erfolgshonoraren
Erstberatung zur Rückforderung von Kreditgebühren:
Für Informationen oder die Erstberatung füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Die Erstberatung zur Rückforderung von Kreditgebühren kostet 80,- €. Die bei der notwendigen Verjährungsunterbrechung durch Mahnbescheid anfallenden Kosten muss in der Regel die Bank tragen, soweit Sie sich mit der Rückzahlung in Verzug befindet. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
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