Rückruf für 60.000 Mercedes-Diesel von KBA angeordnet

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nun 60.000 Mercedes-Diesel Fahrzeuge zurückgerufen. Betroffen sind die Modelle GLK 220 CDI, welche zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden.

Die Fahrzeuge von Mercedes sollen wie die Dieselmodelle von VW eine illegale Abschalteinrichtung enthalten, durch welche auf dem Prüfstand ein geringerer Schadstoffausstoß angezeigt wird, als im realen Straßenverkehr wirklich der Fall ist.

Audi Abgasskandal: Urteil des LG Bonn
Rückruf für 60.000 Mercedes-Diesel von KBA angeordnet

Das Verkehrsministerium hatte Daimler schon seit letztem Jahr bei bestimmten Ausführungen des Geländewagens GLK und anderen Modellen illegale Abschalteinrichtungen vorgeworfen. Nun war die Staatsanwaltschaft Stuttgart bei ihrer Kontrolle auf insgesamt eine Million Verdachtsfälle gekommen, darunter der nun erneut ins Visier geratene Motor mit der Bezeichnung OM651.

Konkret geht es um den Vierzylinder-Diesel mit der Abgasnorm Euro 5, welcher von Mercedes seit 2008 hergestellt wird.

Parallele zu VW – gute Chancen auf Schadensersatz

Bislang musste Mercedes in Deutschland nur rund 280.000 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Auch gibt es im Bezug auf Daimler nur wenige Entscheidungen, wie zB von dem Landgericht Stuttgart, Hanau oder auch Karlsruhe, welche Daimler zu Schadensersatz verurteilt haben.

Demgegenüber gibt es bei dem VW-Abgasskandal inzwischen mehr als 10.000 Urteile. Unter anderem hat der Bundesgerichtshof im Januar 2019 in einem Beschluss (VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt.

Die Chancen stehen sehr gut, dass die VW Rechtsprechung auch auf Daimler übertragen werden kann.

Lesen Sie hier mehr zum Rückruf GLK 220 CDI

Justus rät:

Wir vertreten eine Vielzahl von Betroffen aus dem Dieselskandal und haben sowohl Autodarlehen widerrufen als auch Klagen gegen VW und Autohändler eingereicht.

⇒ kostenfreie Erstberatung

Wir empfehlen Ihnen, zeitnah Maßnahmen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einzuleiten und sich gegen den Rückruf zu wehren.

Lassen Sie sich kostenfrei und individuell beraten.
Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformular zu.
Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir zusammen einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko ihre Ansprüche durchsetzen können.

Foto: RyanMcGuire/pixabay.com

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Please follow and like us:

Schreibe einen Kommentar