Rente bei Berufsunfähigkeit

Rente bei Berufsunfähigkeit
Rente bei Berufsunfähigkeit

Rente bei Berufsunfähigkeit auch in Teilzeit
Manchmal ist es einem Arbeitnehmer nicht mehr möglich aufgrund einer Berufsunfähigkeit noch Vollzeit zu arbeiten. Viele Arbeitgeber kommen ihnen dann entgegen und schreiben die Stelle in eine Teilzeit Stelle um.
Doch wie sieht es dann mit der Rente bei Berufsunfähigkeit und der Versicherung aus? Darf die Versicherung einfach so die Rente bei Berufsunfähigkeit einbehalten? Welche Rechte stehen dem Versicherungsnehmer zu?

Entscheidend ist die Tätigkeit vor der Berufsunfähigkeit
Wenn der Versicherungsnehmer vor der Berufsunfähigkeit eine Tätigkeit ausgeübt hat, die er nun nicht mehr ausüben kann, so ist der Maßstab hieran anzusetzen. Nicht rechtmäßig ist es, wenn der Versicherungsnehmer an der neuen, schonenderen Tätigkeit den Maßstab ansetzt.
Dies entschied nun das OLG Stuttgart (Urteil vom 31.3.16, 7 U 149/15).

Welche Rechte haben Versicherungsnehmer, die berufsunfähig geworden sind?
Viele Versicherungen verweisen in ihren Verträgen auf eine mittlerweile ausgeübte Teilzeitstelle. Nach dem neuen Urteil ist das eine falsche Beurteilung. Entscheidend ist, dass die Reduzierung der Arbeitszeit deshalb geschehen ist, weil es anders durch die Krankheit nicht mehr möglich war die Vollzeitstelle auszuüben.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie anwaltlich prüfen lassen sollten, wie es zu dieser Teilzeitstelle kam.
In der Beweispflicht ist hierbei der Versicherungsnehmer. Aus diesem Grund sollten Sie sämtliche Atteste und Unterlagen, welche Ihre Krankheit und die Rehabilitationsmaßnahmen etc. nachweisen sammeln und sie einem fachkundigen Anwalt geben.
Die anwaltliche Überprüfung der Dokumente hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte auch korrekt zu erhalten. So können Sie die Rente bei Berufsunfähigkeit bekommen.

Justus rät:
Sollten sie daran zweifeln, dass die Versicherung Ihnen unrechtmäßig die Rente bei Berufsunfähigkeit vorenthält, so kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Rente bei Berufsunfähigkeit zu bekommen.

Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

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Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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VERSICHERUNGSRECHT85
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
  • Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen.
Die BU-Versicherung garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
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Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Bereich des Sozialrechts. Bei Streitigkeiten im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht kooperieren wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall. Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu eienr Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Hier lohnt es sich oft einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.
Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind: Rechtsanwältin Grit Rahn Rechtsanwalt Knud J. Steffan