
Rente bei Berufsunfähigkeit auch in Teilzeit
Manchmal ist es einem Arbeitnehmer nicht mehr möglich aufgrund einer Berufsunfähigkeit noch Vollzeit zu arbeiten. Viele Arbeitgeber kommen ihnen dann entgegen und schreiben die Stelle in eine Teilzeit Stelle um.
Doch wie sieht es dann mit der Rente bei Berufsunfähigkeit und der Versicherung aus? Darf die Versicherung einfach so die Rente bei Berufsunfähigkeit einbehalten? Welche Rechte stehen dem Versicherungsnehmer zu?
Entscheidend ist die Tätigkeit vor der Berufsunfähigkeit
Wenn der Versicherungsnehmer vor der Berufsunfähigkeit eine Tätigkeit ausgeübt hat, die er nun nicht mehr ausüben kann, so ist der Maßstab hieran anzusetzen. Nicht rechtmäßig ist es, wenn der Versicherungsnehmer an der neuen, schonenderen Tätigkeit den Maßstab ansetzt.
Dies entschied nun das OLG Stuttgart (Urteil vom 31.3.16, 7 U 149/15).
Welche Rechte haben Versicherungsnehmer, die berufsunfähig geworden sind?
Viele Versicherungen verweisen in ihren Verträgen auf eine mittlerweile ausgeübte Teilzeitstelle. Nach dem neuen Urteil ist das eine falsche Beurteilung. Entscheidend ist, dass die Reduzierung der Arbeitszeit deshalb geschehen ist, weil es anders durch die Krankheit nicht mehr möglich war die Vollzeitstelle auszuüben.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie anwaltlich prüfen lassen sollten, wie es zu dieser Teilzeitstelle kam.
In der Beweispflicht ist hierbei der Versicherungsnehmer. Aus diesem Grund sollten Sie sämtliche Atteste und Unterlagen, welche Ihre Krankheit und die Rehabilitationsmaßnahmen etc. nachweisen sammeln und sie einem fachkundigen Anwalt geben.
Die anwaltliche Überprüfung der Dokumente hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte auch korrekt zu erhalten. So können Sie die Rente bei Berufsunfähigkeit bekommen.
Justus rät:
Sollten sie daran zweifeln, dass die Versicherung Ihnen unrechtmäßig die Rente bei Berufsunfähigkeit vorenthält, so kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Rente bei Berufsunfähigkeit zu bekommen.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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