Versteckte Provisionen und Zahlungen für den Vertrieb von Kapitalanlagen an den AWD , Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH mit Sitz in Hannover:
AWD Swiss Life Select
Aktuelle Pressemitteilungen, Urteile und betroffene Fonds:
Lesen Sie hier mehr zum AWD und sehen Sie den Pressebericht mit Aussagen des ehemaligen Vertriebschefs: http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=8987044 Gute Aussichten für Schadenersatzklagen gegen den AWD: Diese Aussagen dürften nach Ansicht von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Knud J. Steffan, der Anlegerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte ausreichen, um eine Rückabwicklung gezeichneter Fonds und anderen Kapitalanlagen zu erwirken. Denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu sogenannten Kick-back Fällen, musste der AWD über erhaltenen Provosionen über 15 % der Einlagesumme des Anlegers bei der Beratung ausdrücklich aufklären. Dies ist jedoch wohl nie geschehen, da nur die Vorstandsebene – wie sich jetzt herausstellte – von den hohen Provisionsvereinbarungen des AWD wusste. Der AWD ist daher schadenersatzpflichtig und muss den Anleger letztlich so stellen, als hätte er den Fonds nie gezeichnet.
AWD heißt jetzt Swiss Life:
Wohl auch aufgrund der massenhaften Beschwerdefälle wegen Falschberatungen und Totalverlußten der Anleger hat sich der AWD um Maschmeier und Co. umfimiert zu SwissLife Select. Lesen Sie dazu mehr hier.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen
Inzwischen dürften alle Schadenersatzansprüche gegen den AWD/SwissLife Select absolut verjährt sein. Zumidest die Verträge, die vor 2007 abgeschlossen wirden sind, denn leider hat der Gesetzgeber zum Schutz von auch Kapitalanlagebetrügern und schlechten Beratern die sogenannten 10 jährige absolute Verjährungsfrist eingeführt.
Allerdings gibt es bei z.B. fremdfinanzeirten Kapitalanlagen noch Möglichkeiten diese heute noch zu widerrufen.
Daher sollten Anleger, dei nachteilige Kapitalanlagen nach 2007 abgeschlossen haben oder ältere fremd finanzeirte Verträge (also mit Bankdarlehen finanziert) und durch den AWD/SwissLife beraten worden sind jetzt Schadenersatzmöglichkeiten prüfen lassen.
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht JUSTUS Rechtsanwälte Eberswalder Straße 26 10437 Berlin
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