Aktuelle Pressemitteilungen zum AWD und Provisionen vom 8.12.2011:
Lesen Sie hier mehr zum AWD und sehen Sie den Pressebericht mit Aussagen
des ehemaligen Vertriebschefs:
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=8987044
Mangelnde Aufklärung über Provisionen bei AWD?
Dem Finanzdienstleister AWD drohen möglicherweise Klagen wegen unzureichender Beratung bei einigen Anlageempfehlungen. Das geht aus einem Bericht des Radiosenders NDR info hervor: demnach habe AWD bei einigen der von ihm vermittelten Fonds Provisionen von den Fondsanbietern erhalten, ohne dies den Anlegern mitzuteilen.
IMF- Medienfonds und Falk- Immobilienfonds
Die Vorwürfe treffen offenbar unter anderem einige der vermittelten IMF- Medienfonds sowie die so genannten Falk-Immobilienfonds.
Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, können sich die Anleger der Fonds bei einer Klage Hoffnung auf Schadensersatz machen: so hat beispielsweise das Oberlandesgericht München entschieden, dass ein Vermittler von Kapitalanlagen, auch wenn er nicht an einen bestimmten Anbieter, zum Beispiel eine Bank, gebunden ist und als freier Anlageberater auftritt, verpflichtet sein kann, dem Anleger erhaltene Provisionen mitzuteilen, damit der Anleger frei darüber entscheiden kann, ob der Vermittler ihn aus Eigennutz zum Erhalt der Provision oder tatsächlich objektiv wegen der günstigen Anlage zur konkreten Entscheidung rät (vgl. Oberlandesgericht München, 12.01. 2011, Az. 7 U 4798/09).
Provisionen über 15 % sind aufklärungspflichtig:
Falls eine solche mitteilungspflichtige Provision vorliegt, dem Anleger darüber jedoch keine Informationen zur Verfügung gestellt wurden, kann dieser vom Vermittler verlangen, dass der Vertrag rückabgewickelt wird, er also so gestellt wird, als hätte er die Beteiligung nie gezeichnet. Die Grenze, ab welcher eine solche so genannte Innenprovision als mitteilungspflichtig gilt, zieht der Bundesgerichtshof wohl bei 15 % der gesamten Anlagesumme (vgl. Bundesgerichtshof, 12.02.2004, Az. III ZR 359 / 02). Im vorliegenden Fall der durch AWD vermittelten Fonds sollen den Medienberichten zufolge aber bis zu 20 % Provision geflossen sein. AWD streitet die Vorwürfe bislang ab; in einer Stellungnahme auf der Konzernwebsite wird vielmehr auf einstweilige Verfügungen verwiesen, die der Finanzdienstleister vor Gericht bereits erstritten hat: in diesen wird Anwälten und anderen, die in der Vergangenheit behauptet hatten, dass derartige Provisionen in der genannten Höhe geflossen seien, bei Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, diese Behauptung weiterhin aufzustellen. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich die Information als belastbar herausstellen wird.
Achtung! Verjährung zum 31.12.2011: Lösung ist ein Schlichtungsverfahren
Viele der vermittelten Fonds wurden bereits vor langer Zeit gezeichnet, so dass für einige eine Verjährung der möglicherweise bestehenden Schadensersatzansprüche bereits zum Ende des Jahres 2011 ansteht.
Justus rät: Jetzt vor Jahresende klagen oder Schlichtungsantrag stellen
Aufgrund der aktuellen Aussagen des ehemaligen Vertriebschefs wird allen Anlegern, senen Kapitalanlagen und Fonds durch den AWD vermittelt wurden geraten, noch rechtzeitig vor Jahresende ein vergleichsweise kostengünstiges und risikofreies Schlichtungsverfahren zur Hemmung
der drohenden Verjährung einreichen zu lassen.
Rufen sie uns einfach an. Wir teilen Ihenn schnell und unkompliziert die Kosten mit.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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