AWD haftet wegen Provisionen über 15 %; Verjährung: Anleger müssen handeln

AWD haftet wegen Provisionen über 15 %; Anleger müssen handeln
Verjährung zum 31.12.2011, jetzt Schlichtung oder Klage

Berlin, den 8.12.2011: Nach Pressebereichten von NDR, Panorama und Aussagen von ehemaligen Vertriebschef des AWD hat der AWD in über ¾ der vermittelten Kapitalanlagen über 15 % Provision erhalten.

Gute Aussichten für Schadenersatzklagen gegen den AWD:
Diese Aussagen dürften nach Ansicht von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Knud J. Steffan, der Anlegerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte ausreichen, um eine Rückabwicklung gezeichneter Fonds und anderen Kapitalanlagen zu erwirken. Denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu sogenannten Kick-back Fällen, musste der AWD über erhaltenen Provosionen über 15 % der Einlagesumme des Anlegers bei der Beratung ausdrücklich aufklären.
Dies ist jedoch wohl nie geschehen, da nur die Vorstandsebene – wie sich jetzt herausstellte – von den hohen Provisionsvereinbarungen des AWD wusste.
Der AWD ist daher schadenersatzpflichtig und muss den Anleger letztlich so stellen, als hätte er den Fonds nie gezeichnet.

Falk-Fonds: Provisionen des AWD bei 20- 22 %:
Konkrete Provisionszahlen liegen den Pressestellen für Falk-Fonds vor. Danach hat der AWD bei der Vermittlung vieler Falk-Fonds 20-22 % erhalten.
Nach den Aussagen des ehemaligen Vertriebschefs sind bei fast allen Vermittlunen aufklärungspflichtige Provisionen von über 15 % geflossen.
Die Chancen für Anleger, welche von dem AWD Anlagen vermittelt bekommen haben, die hohen Verluste aus den langfristigen Anlagen zurück zu erhalten sind nach diesen aktuellen Mitteilungen und Aussagen als gut zu bezeichnen.

Verjährung zu 31.12.2011: Schlichtungsantrag
Für alle Anleger, die den Fonds oder die Kapitalanlage vor 2002 gezeichnet haben, verjähren sämtliche Ansprüche zum 31.12.2011. Es ist daher unbedingt anzuraten, einen Fachanwalt mit der Hemmung der Verjährung durch Klage oder ein Schlichtungsverfahren zu beauftragen.
Dabei raten wir unseren Mandanten zunächst rechtzeitig vor Jahresende ein kostengünstiges Schlichtungsverfahren einreichen zu lassen.

Sehen sie hier den Pressebericht und die Aussagen:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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Lesen Sie
hier mehr zum AWD und sehen Sie den Pressebericht mit Aussagen
des ehemaligen Vertriebschefs:
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=8987044

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Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
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