AWD wird Swiss Life Select
Der neue Eigentümer der AWD Gruppe, die Swiss Life, hat beschlossen, den AWD umzubenennen. Ab April 2013 wird der AWD unter Swiss Life Select weiter geführt. Die Umbenennung wird mit einer allgemeinen Umstrukturierung und neuen Zielsetzung begründet. Das Konzept des AWD einer umfassenden Finanzberatung aus einer unabhängi-gen Hand wolle man aber beibehalten.
Der Swiss-Life-Chef Bruno Pfister gestand dennoch ein, dass er den Preis für den AWD heute nicht mehr zahlen würde. Die Übernahme des AWD sei aber kein Fehler gewesen. "Dennoch müssen wir selbstkritisch anerkennen, dass wir die Wachstumsmöglichkeiten in Osteuropa und Österreich überschätzt haben", so Pfister in einer Pressemitteilung.
Wegen des Umsatzrückgangs beim AWD und der daraufhin angepassten Gewinnerwartungen muss Swiss Life nun mehrere Millionen Euro auf den Wert des AWD abschreiben, so dass der Konzerngewinn erheblich geschmälert wird. Die nun geplante Umstrukturierung wird zu einem Stellenabbau beim AWD führen. Zudem wird sich der Vertrieb aus der Slowakei und Ungarn vollständig zurück ziehen und sich auf Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien beschränken. Die Umbenennung von AWD in Swiss Life Select soll der Umstrukturierung Rechnung tragen.
Allerdings lässt sich schon vermuten, dass die Umbenennung eher wegen des besonders in Deutschland erfolgten Imageverlustes des AWD erfolgt. Der hierzulande schlechte Ruf des AWD ist Folge einer Vielzahl von bekannt gewordener Fehlberatungen und überhöhter Provisionseinnahmen. Deshalb gibt es bei Swiss Life auch kritische Stimmen, die die Umbenennung derzeit für verfrüht halten, weil noch hunderte von Schadenersatzklagen anhängig sind. So könnte auch der neue Name „Swiss Life Select“ in Verruf geraten.
Auch die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von falsch beratenen Anlegern gegen den AWD. Die Umbenennung des AWD beeinträchtigt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jedoch nicht, denn die Rechtsform soll nicht geändert werden.
Verjährung:
Kunden des AWD müssen die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen beachten. Diese können kenntnisabhängig schon zum Ende des Jahres 2013 verjähren.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Susanne Störmer
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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