AWD – IMF 2 und IMF 3 Medienfonds-Kunden erstreiten Rückzahlungen im Filmfonds-Prozess
Laut Pressemitteilung ergingen vor kurzem zwei erfreuliche Urteile für Anleger in Bezug auf den AWD und die IMF 2 und 3. Das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 5 U 187/11) und das Landgericht Braunschweig (Az. 5 O 1976/10) haben nämlich in zwei Fällen gegen den AWD geurteilt. Daraufhin muss nun der AWD den Anlegern in einem Fall die eingezahlte Summe und im anderen Fall einen Großteil des angelegten Geldes zurückerstatten.
Hintergrund der Entscheidung
Die beiden AWD-Kunden sollen jetzt knapp 15.000 Euro einschließlich Zinsen zurückbekommen. Allerdings sind die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig. Die Urteile könnten allerdings eine Kehrtwende für Anleger bedeuten. In den Verfahren ging es um die Medienfonds IMF 2 und IMF 3, mit denen tausende AWD-Kunden hohe Verluste erlitten haben sollen.
Die Naumburger Richter befanden, dass schon der Prospekt des Fonds IMF 2 nicht auf die erhöhten Risiken für die Anleger hinweise. Das Gericht sah den Medienfonds demnach als "spekulative Anlage" an. Das Risiko eines Totalverlustes sei "verharmlost" worden. Zudem wertete das Gericht eine „Gesprächsnotiz zur Vermittlung eines Medienfonds“ als Beratungsprotokoll aus. In dem Protokoll sei auf das erhöhte Totalverlustrisiko bei einem Filmfonds nicht hingewiesen worden.
Im Fall des Medienfonds IMF 3 hatte ein Kunde bemängelt, er sei falsch beraten worden. Vor dem Braunschweiger Gericht erklärte er, er habe das Geld zur Altersvorsorge sicher anlegen wollen, sei aber vom AWD nicht ausreichend auf die Risiken hingewiesen worden. Zumal es sich bei einer Unternehmensbeteiligung um ein Produkt der höchsten Risikostufe handelt, wäre dies enorm wichtig gewesen.
Risikohinweise des IMF -Fondprospekte sind unzureichend:
In den Verkaufsprospekten wurde nach Auffassung der Richter der Eindruck erweckt, bei der Finanzierung der Spielfilme bestünden nur Gefahren wie „Krieg, Bürgerkrieg und Aufstände“ sowie Verlust des Negativs und „Talentausfall“. Dabei kann nach Überzeugung des OLG Naumburg ein Totalverlust bereits dann eintreten, „wenn sich nur das Ausfallrisiko verwirklicht, d.h. das Publikum die produzierten Filme nicht wie erwartet annimmt“. Durch die gehäufte Verwendung von Begriffen wie „Sicherungskette“ und deren „plastische grafische Darstellung“ sei psychologisch wirkungsvoll eine überhaupt nicht bestehende Sicherheit suggeriert worden.
Zum Hintergrund der iMF 2 und IMF 3 Filmfonds:
Bei den Fonds IMF 2 und IMF 3 handelt es sich um geschlossene Fonds, die in die Produktion von Kinofilmen investiert haben. Am IMF 2 beteiligten sich 2000 und 2001 beinahe 5000 Anleger mit insgesamt rund 110 Millionen Euro. Der Fonds beteiligte sich unter anderem an der Finanzierung von Streifen wie "Alexander" von Oliver Stone mit Colin Farrell und Angelina Jolie in den Hauptrollen, sowie "K-Pax" mit Kevin Spacey und Jeff Bridges.
Die versprochenen Renditen kamen nicht
Von den versprochenen Renditen erhielten die Anleger nicht viel. Insgesamt bekamen sie bislang lediglich Ausschüttungen von weniger als 20 Prozent ihrer Einlagen. In den vergangenen Jahren kamen gar keine Ausschüttungen mehr.
Gericht weist Verjährungseinrede zurück
Im Verfahren vor dem OLG Naumburg meinte der AWD, dass die Angelegenheit verjährt sei, da der Kauf der Filmfondsanteile mehr als drei Jahre zurückgelegen habe. Doch dieser Ansicht folgte das OLG Naumburg nicht. Die Verjährung beginne für jeden einzelnen Anspruch wegen Beratungsfehler erst dann, wenn der Anleger von der Pflichtverletzung bei der Beratung erfahre. Im vorliegenden Fall ging das Gericht davon aus, dass der Kläger die Verharmlosung des Totalverlustrisikos erst durch seinen Rechtsanwalt erfahren habe.
OLG-Urteil schwer zu Fall zu bringen
In einer Mitteilung hieß es, dass der AWD gegen die beiden Entscheidungen des OLG Naumburg und des LG Braunschweig Rechtsmittel einlegen werde und gute Erfolgsaussichten sehe, die Entscheidungen in den weiteren Instanzen zu Gunsten von AWD zu korrigieren.
Allerdings hat das Oberlandesgericht die Revision nicht zugelassen. Dementsprechend wäre grundsätzlich nur die Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der Nichtzulassungsbeschwerdefrist möglich.
Fazit: Gute Erfolgsaussichten für Schadenersatzklagen iS. IMF Medienfonds
Die beiden vorliegenden Urteile zeigen, dass Anleger dier Medienfonds IMF durchaus gute Erfolgsaussichten für Zahlungsklagen haben, da sich der Fondsvermittler AWD die Verharmlosung der Risiken in den Prospekten zurechnen lassen muss.
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