Swiss Life Chef bietet AWD-Klägern Vergleich an
Der Swiss-Life-Chef Bruno Pfister rät laut Presseberichten allen deutschen AWD-Anlegern, die sich vom Finanzvertriebsunternehmen falsch beraten fühlen und deshalb vor Gericht gezogen sind, in Vergleichsverhandlungen zu treten.
Swiss Life Chef will AWD-Rechtstreitigkeiten möglichst schnell beenden
Der Swiss-Life-Chef zeigte sich kompromissbereit und sagte auf einer Konferenz am 14.08.2013: “Wenn einige Parteien zusammengehen und dann Verhandlungen anbieten, wären wir dazu bereit”. Zwar betonte Pfister die Zurückweisung der Vorwürfe einer systematischen Falschberatung, sagte aber ebenfalls: “Wenn wir sehen, dass Klagen berechtigt sind, werden wir eine Lösung finden.”
In Österreich zahlte Swiss Life in einem außergerichtlichen Vergleich 11,1 Mio. € für 2.500 Anleger
Swiss Life schloss Mitte August einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und zahlte 11,1 Millionen Euro für 2.500 Anleger. Der VKI hatte nach Presseberichten Ansprüche von österreichischen Sparern von ca. 40 Millionen Euro übernommen und gegen Swiss Life eine Art “Sammelklage” wegen systematischer Fehlberatung eingereicht, die im kommenden Monat verhandelt werden sollte.
Swiss Life hat etwa 70 bis 80 Mio. € für Verfahren zurückgestellt
2012 schrieb Swiss Life fast 600 Millionen Franken (umgerechnet 483 Mio. Euro) auf den Unternehmenswert von AWD ab. Insgesamt hat Swiss Life rund 70 bis 80 Mio Euro für die Verfahren in Österreich und Deutschland zurückgestellt.
Justus rät:
Betroffene Anleger des AWD sollten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht die Ansprüche vor Verjährungseintritt prüfen lassen und ggf. einklagen. Bei einer falschen Beratung der Anleger bestehen berechtigte Schadenersatzansprüche. Aufgrund der Vielzahl von Klägern kann eine Sammelklage im Interesse der Anleger sein, weil dann ein wirtschaftliches und schlagkräftiges Vorgehen möglich ist.
Die Anlegerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von Anlegern gegen den AWD (jetzt Swiss Life).
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Knud J. Steffan
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