Prorendita 4: Schadensersatz möglich

Prorendita 4: Schadensersatz möglich

Anleger der Prorendita 4 GmbH & Co KG können möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken geltend machen.

Bei Prorendita 4 handelt es sich um einen von insgesamt fünf geschlossenen Lebensversicherungsfonds des Emissionshauses Ideenkapital, die in britische Lebensversicherungen investierten. Die Versicherungen wurden dabei auf dem so genannten Zweitmarkt angekauft, es wurden also Policen von Versicherungsnehmern erworben, um auf einen hohen späteren Rückkaufswert zu spekulieren. Diese Rechnung ging allerdings nicht auf; im Zuge der weltweiten Finanzkrise brachen auch die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen ein. Der Prorendita 4-Fonds im Speziellen wurde 2006 mit einem Volumen von knapp 100 Millionen € aufgelegt, laufen sollte die Anlage bis 2021.

Auch derartige Anlageformen müssen wohl noch immer mit den Auswirkungen der Finanzkrise kämpfen, den Anlegern droht ein Wertverlust ihrer Einlagen.
Allerdings müssen diese nicht immer auf ihrem Schaden sitzenbleiben. So kommt vor allem gegen die beteiligten Banken, die eine Anlage des Vermögens in diese Fonds empfohlen haben, ein Schadensersatzanspruch in Betracht, der sich auf die Rückabwicklung der kompletten Beteiligung und zudem unter Umständen auf die Gewinne richtet, die durch eine Alternativanlage hätten erzielt werden können. Möglich wird ein derartiger Anspruch, wenn eine verschuldete Falschberatung vorliegt, also keine anleger- und anlagegerechte Information durch die Bank erfolgte. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn über die Risiken der jeweiligen Anlageform nicht hinreichend aufgeklärt wird.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen die Banken dem Kunden unter Umständen zudem mitteilen, ob sie für die Vermittlung der Anlage vom Emittenten aus der Anlagesumme Zahlungen erhalten haben; denn bleiben derartige Zahlungen verdeckt, kann der Kunde nicht entscheiden, ob die Bank, die ihn eigentlich beraten soll, nur wegen einer Zahlung durch die Anlagegesellschaft eine bestimmte Anlageform empfiehlt oder tatsächlich aufgrund einer sachgerechten Abwägung der Interessen des Kunden. Beruht diese Falschberatung auf einem Vorsatz oder auch nur Fahrlässigkeit der Mitarbeiter der Bank, lassen diese also die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht, kommt ein Schadensersatzanspruch bei Wertminderung der Anlage in Betracht.
Liegen die Voraussetzungen eines derartigen Anspruchs vor, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangt werden; zudem erhält der Anleger unter Umständen beispielsweise die Zinsen erstattet, die er bei einer sicheren Anlageform erhalten hätte, in die er sein Geld alternativ bei sachgerechter Aufklärung investiert hätte.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.


Ansprechpartner:

Rechtsanwältin Stephanie Schulze
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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