OLG Karlsruhe: Kostenausgleichsvereinbarung ist unwirksam – PrismaLife
Wir möchten Sie in Sachen Kostenausgleichsvereinbarung der PrismaLife (“Nettopolice”) darüber informieren, dass inzwischen das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 19.09.2013 über die Wirksamkeit der Kostenausgleichsvereinbarung entschieden hat.
Demnach geht das OLG Karlsruhe davon aus, dass der Abschluss einer separaten Kostenausgleichsvereinbarung mit dem Versicherer gegen das Umgehungsverbot des § 169 Abs. 5 VVG verstößt und damit nichtig ist.
PrismaLife: Oft auch Schadenersatz wegen Falschberatng möglich:
Zum einen wurde damit auch unsere Auffassung erneut gerichtlich bestätigt. Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass im Rahmen einer fehlerfreien Aufklärung vor Abschluss des Versicherungsvertrages und der Kostenausgleichsvereinbarung auch explizit über den Unterschied zwischen sog. Bruttopolice und Nettopolice aufgeklärt werden muss. Dies wurde in einer Vielzahl von Fällen unterlassen, so dass die Versicherten nach Kündigung nicht nur keinen Kostenausgleich zahlen müssen, sondern auch wegen Falschberatung Schadenersatz verlangen können.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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