Premium Management Immobilien: Justus Rechtsanwälte erzielen gegen Commmerzbank AG 85.000 €

Premium Management Immobilien: Betreuerin erzielt mit Justus Rechtsanwälten Schadenersatz gegen Commmerzbank AG iHv. 85.000 €

In dem Rechtsstreit wurde unsere Kanzlei von einer Betreuerin beauftragt Schadenersatz gegen die Commerzbank AG aus der Vermittlung von Anteilsscheinen an dem Dachfonds Premium Management Immobilien Anlagen geltend zu machen.

Sachverhalt:
Die Betreute erwarb 2008 auf Vermittlung und Beratung eines Mitarbeiters der Commerzbank AG Anteisscheine an dem Immobilienfonds Premium Management Immobilien Anlagen zu eienem Kaufpreis von über 200.000,- €. In der Folgezeit erhielt sie Aussschüttungen von üner 100.000,- € aus dem Fonds.
Fondsgesellschaft des Premium Management Immobilien Anlagen ist die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft. Die Anlagen erfolgen überwiegend in offenen Immobilienfonds, sie inzwischen geschlossen worden sind.

Unter diesen Zielfonds befinden sich der AXA Immoselect, der SEB Immoinvest und auch der Morgan Stanley P2 Value oder KanAm US-Grundinvest, welche sich in Liquidation befinden. Bei dem KanAm US-Grundinvest handelt es sich um den Fonds, der bereits im Jahr 2006 die Anteilsrücknahme für knapp drei Monate ausgesetzt hatte.
Der Premium Management Immobilien Anlagen selbst hat die Rücknahme der Anteilscheine der Anleger, sowie die Anteilscheinausgabe seit dem 24.09.2010 ausgesetzt. Am 12.08.2011 teilte die Allianz Global Investors die Kündigung des Verwaltungsmandats zum 31.05.2012 mit. Es erfolgt die Liquidation des Fondsvermögens.

Dies bedeutet für die Klägerin, dass diese derzeit nicht an ihr investiertes Geld aus dem Fondsvermögen herankommt und für die Zeit der Schließung an den Premium Management Immobilien Anlagen gebunden ist.
Zum Zeitpunkt der Beratung war die Klägerin bereits 77 Jahre alt. Dennoch empfahl die Beraterin der Klägerin das streitgegenständliche Produkt, bei dem es sich um eine langfristige Anlage handelt.
Mitte 2010 bestellte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eine Betreuerin unter anderem mit dem Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Gerichten. Diese wendete sich dann mit der Beteiligung an die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte.

Schlichtung und Klage vor dem Landgericht Berlin:
Im Ergebnis konnte nach Schlichtungsverfahren und Klage vor dem Landgericht Berlin ein für die Klägerin und deren Betreuerin erfreulicher gerichtlicher Vergleich mit der Commerzbank AG auf Zahlung von Schadenersatz von über 70 % des Schadens erreicht werden.

Mit dem aktuellen BGH-Urteil zur Aufklärungspflicht über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme, welches nach unserer Auffassung auch auf Dachfonds anwendbar ist, haben sich die Erfolgsaussichten von Anlegern des Premium Management Immobilienfonds noch verbessert.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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offene Immobilienfonds

Offene Immobilenfonds:


Was ist ein offener Immobilienfonds?

Ein offener Immobilienfonds ist eine Kapitalanlage, die das Geld der Anleger in Immobilien anlegt. Rechtlich wird ein Anteil am offenen Immobilienfonds als Wertpapier im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes eingestuft. Für Schadenersatzansprüche gilft daher auch die kurze Verjähurngsfrist des § 37 a WpHG, zumindest bis zur Abschaffung der Sonderverjährung im Jahr 2009. Die Gebäude eines offenen Immobilienfonds werden in einem Immobilien-Sondervermögen zusammengefasst. Daher gelten offene Immobilienfonds auch als Investmentfonds und unterfallen dem Investmentgesetz (InvG). Für Investmentfonds gilt die strenge Regelung des § 66 InvG, welcher genau festlegt, welche Vermögensgegenstände ein offener Immobilienfonds erwerben darf. Offene Immobilienfonds erfreuen sich großer Beliebtheit, weil die Anleger jederzeit auf ihr investiertes Geld zugreifen können, indem sie Fondsanteile zurückgeben. Des Weiteren ermöglichen offene Immobilienfonds Anlegern, sich auch mit verhältnismäßig geringen Anlagebeträgen am attraktiven Immobilienmarkt beteiligen zu können.

BGH-Urteile: Gute Erfolgsaussichten für Immobilienfondsanleger!

Der Bundesgerichtshof entschied (
Urteile vom 29.04.2014 – XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13), dass Bankberater Anleger ungefragt darüber aufklären mussten, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann.

Aufklärungspflicht über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen an offenen Immobilienfonds:
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich gestern in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst.
Nach der gestern veröffentlichten Pressemitteilung des BGH wurde die Revision einer Bank gegen eine anlegerfreundliche Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 13. Februar 2012 – 9 U 131/11) zurückgewiesen (BGH XI ZR 130/13).
Die richtungsweisenden BGH-Urteile gelten nach allgemeiner Auffassung auch für Dachfonds.

Kurze Sonderverjährung bei offenen Immobilienfonds:
Anleger in offenen Immobilienfonds sollten nun ihre Schadenersatzansprüche geltend machen, denn ihre Ansprüche auf Schadensersatz aus einer Falschberatung gegenüber den Anlageberatern verjähren zum Teil gem. § 37a WpHG in 3 Jahren ab dem Erwerb der Anteile. Die inzwischen abgeschaffte Sonderregelung gilt aber nicht bei vorsätzlicher Falschberatung, wovon hier ausgegangen werden kann.
Eine längere absolute, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt taggenau ab Zeichnung des Fonds.
Eine Verjährung kann somit jederzeit eintreten, sodass dringender Handlungsbedarf besteht.

Gute Erfolgsaussichten für Immobilienfonds- Anleger:
Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schandenersatzansprüchen gegen die beratende Bank oder den Finanzberater aus Vermittlung offener Immoilienfonds sind daher durchaus gut, soweit diese Ansprüche eben nicht verjährt sind.

Beispielhaft hierfür sind die offenen Immobilienfonds:

Justus rät:
Lassen sie sich jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, um die Chancen auf Schadensersatz aus fehlerhafter Beratung prüfen zu lassen.


Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin