P&R Container:  Insolvenzverfahren eröffnet Ende Juli

Die Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke gaben bekannt, dass Ende Juli das geplante Insolvenzverfahren gegen P&R beginnen soll.

P&R Container:  Insolvenzverfahren eröffnet Ende Juli
P&R Container:  Insolvenzverfahren eröffnet Ende Juli

Da mit vielen Forderungen von P&R Anlegern zu rechnen ist, sollten betroffene Anleger  ein vorbereitetes Anmeldeformular ausfüllen, um den Aufwand für die Investoren so gering wie möglich zu halten und um eine größere Chance für die Durchsetzung Ihrer Forderung zur erzielen.

Insolvenzverwalter hat Zweifel über Eigentum

Der Insolvenzverwalter hat jetzt schon das Eigentum an den vorhandenen Containern selbst angezweifelt. Laut dem Insolvenzverwalter müsste es ca. 1,6 Mio. Container geben, jedoch konnten bis  jetzt nur  37 % sichergestellt werden.

Selbst wenn Anleger ein Zertifikat vorweisen können, welches ihr Eigentum bescheinigt, sei dies nicht mehr sicher. Ohne gültige Eigentumszertifikate sei es außerdem nicht möglich die jeweiligen Container den Anlegern zuzuordnen. Es ist nun im Einzelfall zu prüfen, ob das Eigentum überhaupt bestehe, was jeder Anleger jedoch selbst für dich erstreiten muss.

Was können Sie als Investor jetzt tun?

Melden Sie ihr Forderung aktiv im P&R Insolvenzverfahren an. Die behaupteten  “rechtlichen Unsicherheiten” der Eigentumsrechte an den Containern müssen selbstverständlich überprüft werden. Dabei sollte man nicht auf den Verwalter selbst vertrauen und bedenken, dass dieser nicht die eigenen Rechte vertritt.

JUSTUS rät:
Unter diesen Umständen möchten wir allen betroffenen P&R-Investoren raten, umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen. Unsere Kanzlei konnte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von Fällen bei Gesellschaftsbeteiligungen erfolgreich vermitteln und in Einzelfällen die Forderung auch ganz durchsetzen.

Kostenfreie Erstberatung:
Für weitere Informationen oder die kostenfreie schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin.

Foto: © Gerd Altmann / pixabay.com

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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Nachdem P&R-Container als Schneeballsystem identifiziert wurde ist nun das Insolvenzverfahren eröffnet

Am 24. Juli wurde vom Amtsgericht München das Insovenzverfahren über das Vermögen der  P&R-Gesellschaften eröffnet. Bis zum 14. September 2018 können betroffene Anleger ihre Forderungen noch zur Insovenztabelle anmelden.
P&R – Insolvenzverfahren eröffnet
Es ist jedoch unsicher, mit welchen Rückzahlungen die Betroffenen rechnen können. Von den 1,6 Mio. Containern welche laut P&R vorhanden sein sollten, konnten nur 618.000 von dem Insolvenzverwalter gefunden werden. Der Schock: seit 2007 wurden Container von P&R an Anleger verkauft, die jedoch gar nicht vorhanden waren. Dadurch sollten Einnahmen vorgetäuscht werden um mit ihnen Rückzahlungen an Altanleger tätigen zu können.

Dies führte letztendlich zu einem Aufbau eines Schneeballsystems, wodurch das Vermögen von P&R-Container fast vollkommen aufgebraucht ist.

Einer der Insolvenzverwalter äußert sich wie folgt: „Tatsächlich zeigen die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchungen, dass die deutschen Gesellschaften offensichtlich über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen haben, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen.“ Der schweizerische Teil der P&R-Gesellschaft ist noch nicht insolvent und auch weiterhin in Betrieb, weswegen sich die Insolvenzverwalter für den Verkauf dieser Container einsetzen, damit das Geld für die geschädigten deutschen Anleger genutzt werden kann. Außerdem wird versucht, die Verantwortlichen für Schadensersatzzahlungen in Anspruch zu nehmen. Was können Sie als Investor jetzt tun? 1. Schadenersatzforderungen gegen die Vermitter oder Berater: Die Kaufverträge wurden teilweise von Banken und Sparkassen, aber auch Finanzberatern vermittelt. Hier bestehen nach unserer Erfahrung gute Aussichten auf Schadenersatz, da die meißten Anleger nicht richtig beraten wirden sind. Hierzu sind auch schon positive Urteile ergangen, die Sie
HIER finden. 2. Insolvenzforderungen anmelden: Melden Sie ihr Forderung aktiv im Insolvenzverfahren an. Die meisten Rechtsschutzversicherung übernehmen die Deckung für Insolvenzanmeldungen und Vertretung im Insolvenzverfahren. JUSTUS rät: Unter diesen Umständen möchten wir allen betroffenen P&R-Investoren raten, umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen. Unsere Kanzlei konnte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von Fällen der Falschberatung und bei Kapitalanlagebetrug erfolgreich vermitteln und in Einzelfällen die Forderung auch ganz durchsetzen. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Kapitalanlagebetrug und Falschberatung ist ein Spezialgebiet der Kanzlei JUSTUS. Hier können Sie von über 15 Jahren Prozesserfahrung profotieren. Beachten Sie die drohende Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Falschberatung und beauftragen Sie rechtzeitig einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.