Postbank Finanzberatung AG – Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung

Postbank Finanzberatung AG – Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung

Am. 14.03.2016 hat die die Postbank Finanzberatung AG die Ansprüche einer Anlegerin, welche in den Fond Soles 22 investiert hatte, in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle anerkannt. Der Anlegerin wurde zwischen 2005 und 2010 durch die Postbank Finanzberatung AG zehn geschlossene Fonds vermittelt, wodurch sie im Jahr 2010 mehr als 8000 Euro in die Beteiligung der SolES 22 GmbH & Co. KG investiert hatte.

LG Hannover – Zuvor nicht alle Ansprüche anerkannt

Das LG Hannover hatte der Anlegerin zwar Schadensersatzansprüche zugestanden, jedoch nur bezüglich drei von den zehn Beteiligungen, weswegen diese dann in Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle ging.

Emissionsprospekt nicht konkret erklärt

Das Oberlandesgericht Celle wies explizit darauf hin, dass unerfahrene Anleger durch ein Emissionsprospekt, welches ihnen vor Vertragsschließung übergeben wird, nicht hinreichend aufgeklärt sind. Laut dem Gericht müssen Anleger nochmals genau darauf hingewiesen werden, wobei er den Hinweis auch zu Kenntnis nehmen und die Tragweite der Entscheidung zur Anlage in den expliziten Fond verstehen muss.

Keine Aufklärung über Nachhaftungsrisiko

Außerdem wurde die Klägerin durch den Berater der Postbank Finanzberatung AG Klägerin nicht genügend über das Risiko der Nachhaftung aufgeklärt. Dies wurde in der Verhandlung dadurch festgestellt, dass die Anlegerin dieses Wissen erst durch dortige Aufklärung erlangte.

Die Postbank AG erkannte in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Celle den Schadensersatzanspruch an und wurde rechtskräftig zur Zahlung verurteilt. Somit bekam die Klägerin den Großteil des ihr entstandenen Schadens zurück.

JUSTUS rät

Wir raten betroffenen Anlegern schnell zu handeln, da eventuelle Schadensersatz- und Prospekthaftungsansprüche der Verjährung unterliegen. Wir prüfen im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung neben den Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Berater  auch die Verjährung Ihrer Ansprüche. Zusätzlich teilen wir Ihnen das Kostenrisiko mit, das bei außergerichtlicher Tätigkeit entsteht, aber auch bei einer eventuellen Klageerhebung vor Gericht.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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