Insolvenzverwalter von Prosavus fordert Ausschüttungen von Anlegern zurück
Ein Insolvenzverwalter der Prosavus AG fordert nun von Anlegern geleistete Ausschüttungen gem. § 143 InsO zurück, da diese angeblich anfechtbar wären.
Die Prosavus AG begründet dies damit, dass es sich bei den Ausschüttungen um Scheingewinne handle, bei denen es sich gem. § 143 Abs. 1 InsO um unentgeltliche Leistungen handeln soll. Somit sollen die Empfänger der Leistung keinen Anspruch auf diese gehabt haben.

Aufforderung zur Zahlung durch Klage
Unzählige Anleger der Prosavus AG wurden schon außergerichtlich gemahnt und zur Rückzahlung der Beträge aufgefordert. Jetzt geht Prosavus sogar soweit, die Anleger im Klagewege zur Rückzahlung aufzufordern.
Beachten Sie die Notfrist von zwei Wochen
Betroffene Anleger von Prosavus sollten die zugestellte Klage auf gar keinen Fall ignorieren. Wenn Anleger die gerichtlich gesetzte Notfrist verpassen, welche zwei Wochen nach der Klagezustellung abläuft, wird ein Versäumnisurteil gegen sie erlassen aus dem der Insolvenzverwalter sofort vollstrecken kann. Ist das Urteil einmal erlassen, ist es schwer dagegen vorzugehen.
JUSTUS rät
Wir raten betroffenen Anlegern von Prosavus sich fristgerecht zu verteidigen und sich gegen die Klage rechtzeitig zu wehren. Es ist unsicher, ob die Forderung des Insolvenzverwalters überhaupt rechtmäßig ist und das Geld wirklich zurückgezahlt werden muss.
Betroffene Anleger sollten prüfen lassen, ob die überhaupt zur Rückzahlung verpflichtet sind und ob sie nicht mit Schadensersatzansprüchen gegen die Vermittler oder einen eventuellen Treuhänder aufrechnen können. Des Weiteren könnte auch der Einwand der Entreicherung geltend gemacht werden. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.
Kostenfreie Erstberatung:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühren. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56