Picam/Piccor/Piccox – wichtige Neuigkeiten für die Anleger
Im Rahmen der Picam/Piccor/Piccox-Affäre sind weitere Anhaltspunkte bekannt geworden, die die Bedenken über das Vorliegen eines Schneeballsystems verstärken und auf ein rasches Handeln der Anleger des Picam-Unternehmensverbundes hindeuten.

Die Geschichte hinter dem Anlagemodell der Picam/Piccor/Piccox
Die schweizerische Piccor AG hat ihre Geldanlagemodelle lange mit hohen Renditen beworben und eine Vermögensverwaltung für Finanztermingeschäfte angeboten. Zur Auswahl der Anleger standen ein ungesichertes und ein sogenanntes gesichertes Modell, das als Mindestanlagesumme 50.000,- € vorsah, die durch den Berliner Picam Unternehmensverbund um Herrn Thomas Entzeroth vertrieben wurde. Indem die Anlage durch ungefähr 60 Vermittler und Berater als eine seriöse und zuverlässige Geldanlage in der Schweiz angepriesen wurde, sind nach aktuellen Angaben etwa 300.000.000 € eingeworben worden.
Die Folgen der Picam/Piccor/Piccox-Affäre
Ob das Geld der Anleger überhaupt als Kapitalanlage verwendet oder ob es noch von Beginn an zu anderen Verwendungszwecken bestimmt wurde, bleibt dabei unklar. Nach den letzten Angaben sollen jedoch nicht nur vermögende Anleger Verluste wegen des Anlagemodells der Piccor AG und des Picam Unternehmensverbundes erlitten haben. Sogar Berater, die die Anlage vermittelten, haben selbst darin investiert. Einem Bericht im Handelsblatt vom 17.01.2018 zufolge, ist das Anlagekapital aus den Inhaberschuldverschreibungen wiederum bei der Piccor AG in der Schweiz angelegt worden. Davor sollte nämlich das verbliebene Kapital der Piccor AG zunächst in Inhaberschuldverschreibungen der Piccox SA angelegt werden und von dort zurück in die Piccor AG, um die Vorstellung über eine tatsächliche Auszahlung der Gelder bei der Piccor AG zu schaffen. In Zusammenhang damit sprechen Berichte über Picam/Piccor/Piccox oft von einem „Schneeballsystem“.
Die Piccor AG – seit Anfang 2017 auf der Warnliste der schweizerischen Finanzaufsicht FINMA
Die Piccor AG ist am 16. Januar 2017 Teil der Warnliste der Schweizer Finanzaufsicht (Finma) für unerlaubt tätige Anbieter geworden. Aus diesem Grund fand eine Rückabwicklung der Geschäfte der Gesellschaft und eine Einstellung der Vermögensverwaltung statt, wobei die behaupteten Kontoguthaben der Anleger der Picam/Piccor/Piccox nicht ausgezahlt werden konnten. Die Inhaberschuldverschreibung der Piccox SA diente daher nur zur Verschleierung dieser Tatsache, indem im Juni 2017 behauptet wurde, dass die Piccox SA die Inhaberschuldverschreibung täglich jederzeit ohne Kosten zurücknehmen würde und das Anlagekapital jederzeit verfügbar sei. Den Anleihebedingungen der Piccox SA ist jedoch zu entnehmen, dass nur die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht, infolge dessen ein Rückzahlungsbetrag ausgezahlt wird, dessen Berechnung im Ermessen der Verwaltung-und Verrechnungsstelle steht und dadurch eine Rückzahlung des Anlagebetrages bei Kündigung bzw. bei Ablauf im Jahr 2030 unmöglich ist.
Möglichkeiten für geschädigte Picam/Piccor/Piccox-Anleger
Für Anleger der Piccor AG bestehen immerhin zivilrechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Gesellschaft auf gerichtliche und außergerichtliche Weise. Eine fristlose Kündigung der Beteiligung aus wichtigem Grund und sofortige Rückforderung des Anlagebetrages, Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler wegen Falschberatung, Ansprüche gegen weitere Verantwortliche (Mittelverwendungskontrolleur und Treuhänder) stellen nur einen Teil dieser Möglichkeiten dar.
Justus rät
Sollten Sie auch als Anleger der Piccor AG Geldverluste erlitten haben, so zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Rechte zu prüfen, diese durchzusetzen und Ihr Geld zurück zu holen.
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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