Neuste Erkenntnisse zeigen, dass es sich bei der bei der Kapitalanlange „Piccox“ (früher Piccor), welche von Picam angeboten wurde, um ein Betrugssystem handelt.
Durch die Vollstreckung und Durchführung mehrerer Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Berlin Tiergarten, soll das Schneeballsystem, durch welches über 2000 Anleger um über zwei Millionen betrogen wurden, aufgedeckt worden sein.
Ein Schneeballsystem zeichnet sich dadurch aus, dass das Geld für eine Auszahlung an einen Alt-Anleger nicht von Gewinnen stammt, sondern von den Beiträgen von Neu-Anlegern.

Zum Sachverhalt – Kapitalanlange „Piccox“
Die Piccor AG, welche in der Schweiz ansässig war, gab vor für Finanztermingeschäfte eine Vermögensverwaltung anbieten zu wollen, welche durch den „Picam Unternehmensverbund“ in Berlin vertrieben wurde. Mindestanlage der Kapitalanlage waren 50.000 Euro, wobei die Anleger zwischen einem ungesicherten und einem „angeblichen“ gesicherten Modell wählen konnten. Über den genauen Ort der Anlage wurden die Anleger nie aufgeklärt. Es wurden zwar immer mal wieder Wertzuwächse den Anlegern aufgezeigt, aber ob diese der Wirklichkeit entsprachen wurde nie nachgeprüft, da die Meisten keine Auszahlung verlangten, sondern gleich reinvestierten.
2017 wurde die Piccor AG auf die Warnliste der schweizerischen Firmenaufsicht FINMA gesetzt. Die Reaktion der des Berliner Vertriebs bestand darin, alle Anleger darüber zu informieren, dass die Piccor AG ihre Leistungen wegen „externer Umstände“ eingestellt habe. Man warb dafür, seine Anlagen direkt wieder in ein neu konstruiertes Finanzprodukt einzuzahlen.
Das „Piccox“- Zertifikat wurde dabei als ein bankreguliertes, durchschaubares Finanzprodukt, welches dauerhaft Verfügbar sein sollte, verkauft. Es entpuppte sich jedoch als Inhaberschuldverschreibungen nach Luxemburger Recht, welches an der Börse nicht handelbar ist.
Staatsanwalt ermittelt noch
Es gibt acht Verdächtige, von denen bis jetzt noch keiner festgenommen wurde, wobei sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft voraussichtlich auch noch hinziehen werden. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten Geld in einem System zirkulieren lassen, um sich selbst daran zu bedienen.
Erhebliche Vermögenswerte schon sichergestellt
Die Staatsanwaltschaft konnte bei durch ihre Ermittlungen jedoch einige Beträge und Vermögenswerte sicher stellen. Anleger sollten jetzt nicht zu lange warten und sich anwaltliche Hilfe suchen. Unsere Fachanwälte stehen Ihnen dabei gerne zu Seite.
Kostenfreie Erstberatung:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Gebühren. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
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Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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