MS Anna Sophie GmbH & Co. KG – Keine Rückzahlung an Insolvenzverwalter

Ausschüttungen müssen nicht zurückgezahlt werden

Immer wieder versuchen Insolvenzverwalter geleistete Ausschüttungen von Anlegern zurück zu fordern. Dies ist meist jedoch fehlerhaft.

MS „Anna Sophie“ GmbH & Co. KG - Keine Rückzahlung an Insolvenzverwalter
MS „Anna Sophie“ GmbH & Co. KG – Keine Rückzahlung an Insolvenzverwalter

Mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Januar 2018 zeigt (Az.: 322 O 322/17) hat das Gericht nun entschieden, dass ein Anleger der MS „Anna Sophie“ GmbH & Co. KG Ausschüttungen die er im Laufe der Zeit erhalten hatte, nicht zurückerstatten muss. Der Insolvenzverwalter hatte den Anleger auf Rückzahlung  in Höhe von 25.000 Euro in Anspruch genommen.

Rückforderung von Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter

Der Anleger hatte sich hier mit 50.000 Euro an dem Schiffsfonds MS Anna Sophie beteiligt. Ausschüttungen erhielt er nur zwischen 2003 und 2008, wobei der Insolvenzverwalter, nach der Insolvenz diese zurück forderte, mit der Begründung, dass die vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreiche um alle offenen Forderungen zu bedienen.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht lässt dies nicht zu. Der Insolvenzverwalter hätte die zur Verfügung stehende Insolvenzmasse ausführlicher darlegen müssen. Nach den Rechnungen des Gerichts, war genügend Masse vorhanden, um die Forderungen zu begleichen. Eine Rückzahlung des Geldes durch den Beklagten zur Befriedigung der Gläubiger sei nicht notwendig.

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Foto: © Gerd Altmann/pixabay.com

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