ConRenit 7 GmbH & Co. KG – Es drohen erhebliche Verluste
Mit dem Bericht der Geschäftsführung aus April 2014 wurden die Anleger des ConRendit 7 GmbH & Co. KG darüber in Kenntnis gesetzt, dass der wirtschaftliche Rahmen im Bereich der Standardcontainer und des intermodalen Equipments weiterhin äußerst schlecht ist. Dies führe zu einem deutlichen Rückgang des prognostizierten Gesamtrückflusses zum Ende des Jahres 2015.
Am 31.12.2015 läuft nun die verlängerte Fremdfinanzierung bei der Commerzbank AG aus, sodass dieser dann abgewickelt wird. Die Prognoserechnung aus dem Jahr 2014 geht davon aus, dass durch den weiteren Abverkauf der Container und zusätzliche Mieteinnahmen eine Rückführung des Fremdkapitals möglich wird. Gleichzeitig sollen die Anleger etwa 15% Ausschüttungen erhalten.
Totalverlust beo ConRendit 7?
Der Gesamtrückfluss aus der Beteiligung Conrendit 7 GmbH & Co. KG liegt damit bei etwa 22%, der Verlust der Anleger bei etwa 78%.
Das Risiko des Totalverlustes wurde unseren Mandanten allerdings zumeist nie erläutert. Die Beteiligung wurde aufgrund abgeschlossener Mietverträge sowie festen Rückkaufswerten der Container und des intermodalen Equipments als sicher dargestellt. Teilweise wurde in den uns bekannten Fällen auch von einer garantierten Absicherung gesprochen.
Fehler in der Anlageberatung
Diese Aussagen stimmen mit den wesentlichen Risiken dieser Anlageform nicht überein. Sie mussten im Rahmen einer anlagegerechten Beratung unter anderem auf das Totalverlustrisiko, die eingeschränkte Handelbarkeit und die Haftungsrisiken hingewiesen werden. Unter Umständen kann es bei einem geschlossenen Fonds zu einer Rückzahlungsverpflichtung für die erhaltenen Ausschüttungen kommen.
Gleichzeitig muss die Beratung auch anlegergerecht erfolgen, das heißt, der Berater muss anhand von individuellen Kriterien entscheiden, ob die Anlage zu den gewählten Anlagezielen passt.
Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, stehen Ihnen Schadenersatzansprüche zu. Angesichts der angespannten Lage beim ConRendit 7 GmbH & Co. KG empfehlen wir Ihnen die Überprüfung Ihrer Ansprüche durch einen erfahrenden Anwalt. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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