Montranus III – Sparkasse Hannover wird zu Schadensersatz verurteilt
Mit Urteil vom 30.12.2011 (Az.: 13 O 308/10) wurde die Sparkasse Hannover von dem Landgericht Hannover zu Schadensersatz an einen Anleger in Höhe von 225.000 € verurteilt. Grund für die Verurteilung ist die offenkundige Falschberatung, die erfolgt ist, bei welcher die Zahlung einer Vermittlungsprovision verheimlicht wurde (Kick-Back-Rechtsprechung).
Dem Sachverhalt zufolge erwarb der Kläger jeweils eine Beteiligung an den Medienfonds Kaledo Zweite Produktions GmbH & Co. KG und an dem Montranus III Fond, die beide von der Hannover Leasing initiiert wurden.
Entwicklung der Fonds
Das Problem im vorliegenden Fall war, dass sich die beiden Fonds nicht wie geplant entwickelt haben. Durch erhebliche Probleme bei der Verwertung der finanzierten Filme und durch die Anzweiflung der Rechtmäßigkeit der steuerlichen Konstruktion durch die Finanzämter, drohen Anlegern hohe Verluste.
Falschberatung – Kick- Backs
Der Kläger trug im Verfahren nunmehr vor, dass er falsch beraten worden sei, da eine Aufklärung über eine Vermittlungsprovision nicht erfolgt sei. Im vorliegenden Fall verzichtete die beklagte Bank zwar auf die Erhebung eines Agios, dennoch hätte sie den Anleger über den Erhalt einer Vermittlungsprovision aufklären müssen.
Verjährung
Zur Verjährungsfrist trug das zuständige Gericht vor, dass diese bei Beratungsmängeln kenntnisabhängig für jeden Fehler getrennt zu berechnen sei und widersprach somit der Auffassung der Beklagten, die vortrug, dass die Ansprüche des Klägers schon längst verjährt seien.
Steuerersparnisse und Darlehensrückzahlung
Interessant an dem vorliegenden Urteil ist vor allem, dass das Gericht bei der Berechnung des Schadensersatzes die vorherige Steuerersparnis nicht mit berücksichtigt hat. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Beklagte den Kläger von seinen Darlehensverbindlichkeiten befreien solle, da dieser zur Finanzierung der Beteiligungen ein Darlehen aufgenommen hatte.
Justus rät:
Anleger, die sich an einem der Montranus Fonds bzw. Kaledo Fonds beteiligt haben, haben gute Aussichten auf eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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