Magical Productions GmbH & Co. KG (hl 142) – Anlegern droht die Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen

Magical Productions GmbH & Co. KG (HL 142) – Anlegern droht die Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen
Durch das Urteil des Finanzgerichtes München vom 8. April 2011, welches die Verlustzuweisungen des Fonds steuerlich anerkannt hatte, sahen Anleger der Zukunft zunächst freudig entgegen. Nun werden betroffene Anleger allerdings mit Briefen der Fondsgesellschaft darauf hingewiesen, dass die Münchener Steuerfahndungsstelle anderer Ansicht ist und die anfänglichen Verlustzuweisungen vollständig aberkennen wird.

1. Ergebnis der Steuerfahndungsstelle
Das vorliegende Problem ist, dass der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Münchener Steuerfahndung dokumentiert, dass bei dem Hannover-Leasing-Medienfonds Zahlungsströme gewählt wurden, die das von den Investoren aufgebrachte Eigenkapital nicht in die Filmproduktion, sondern auf Bankkonten z.B. auf Bankkonten der Landesbank Hessen Thüringen lenkten. Grundlage war ein vergleichsweise kompliziertes Finanzvehikel namens „NPV-Letter“, das zwischen Hannover Leasing und der Hessischen Landesbank ausgehandelt und letztlich der Produktionsfirma vorgegeben wurde. Die Steuerfahndung kommt vorliegend zu dem Schluss, dass die Fondsgesellschaft bei der Filmproduktion lediglich als Koproduzent auftrat.
Es sei von vornherein beabsichtigt gewesen, in die Filmproduktion lediglich einen geringfügigen, zuvor festgelegten Betrag zu investieren und die verbleibenden Fondsmittel bei der Hessischen Landesbank wie Festgeld so anzulegen, dass eine Auszahlung an den Fonds nach Ablauf der Fondslaufzeit erfolgen sollte.
Aus diesem Grund spricht die Steuerfahndung dem Fonds nun die Herstellereigenschaft und die Gewinnerzielungsabsicht mit der Folge ab, dass den Investoren die zuerkannten steuerlichen Verlustzuweisungen rückwirkend wieder aberkannt würden.

2. Rolle der fremdfinanzierenden Banken (z.B. die Helaba Dublin)
Des Weiteren legt der strafrechtliche Ermittlungsbericht dar, dass die Rolle der Helaba Dublin Landesbank Hessen Thüringen International, sich nicht auf die Fremdfinanzierung beschränkte.
Die Steuerfahndung wirft der Helaba Dublin vor, dass ihr als Finanzierungspartner des Fonds das hohe steuerliche Risiko der tatsächlich gewählten Fondsstruktur von Anfang an bewusst gewesen sei. Folglich haftet auch Helaba Dublin für etwaig entstandene Schäden bei Anlegern.

3. Schadensersatz aufgrund von Falschberatung
Die Anteile an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions GmbH & Co. KG (HL 142) wurden von der Dresdner Bank vertrieben, sodass Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegen diese zu überprüfen sind.
Hierbei stellt es eine krasse Falschberatung dar, dass Anlegern, die wenig risikofreudig waren und dies auch äußerten, die Anlage an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) empfohlen wurde.
Als unternehmerische Beteiligung unterliegt die Einlage einem Totalverlustrisiko, sodass die Anlage an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) nicht als sicher angepriesen werden durfte. Weiterhin wurden den Anlegern die steuerlichen Risiken in verharmlosender Weise dargestellt.

4. Verjährung
Zu beachten ist die Verjährungsproblematik im vorliegenden Fall. Anleger, die ihre Beteiligung Ende 2002 gezeichnet haben, sollten schnell handeln, da die Ansprüche taggenau innerhalb von 10 Jahren, also in diesem Jahr(2012) verjähren. Nur durch eine rechtzeitige Geltendmachung der Ansprüche können erhebliche Verluste vermieden werden.

Justus rät:
Betroffenen Anlegern, die noch unsicher bezüglich der rechtlichen Lage sind, ist es zu empfehlen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts erfahren ist.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

MEDIENFONDS76
medienfonds

Medienfonds und Filmfonds

Mit Hilfe von Medienfonds sollen Film- und Fernsehproduktionen bei der Finanzierung unterstützt werden. Bekannt sind vor allem KGAL oder Hannover Leasing. Was grundsätzlich wie eine rentable und auch allgemeinnützige Anlageform aussieht, stellte sich jedoch in der Praxis oft als Risikogeschäft für den Anleger heraus, auch wenn einige der finanzierten Filme sich zu Kassenschlagern entwickelten.

Das Wesen der Medienfonds

In der Sache werden die Medienfonds als geschlossene Fonds vermarktet, der potentielle Anleger kann eine Beteiligung also nur während eines bestimmten Zeitraums zeichnen. Als Anreiz für die Beteiligung wird er dann am Einspielergebnis beteiligt. Die Medienfonds werden meist in der Rechtsform der GmbH & Co KG betrieben; dies führt dazu, dass im Falle der Insolvenz des Fonds eine Haftung für Einlageverluste schwierig zu realisieren ist, da die Gesellschafter der GmbH als diejenigen, die maßgeblich das Geschäft des Fonds gesteuert haben, persönlich nicht haften müssen.

Medienfonds als angebliches Steuersparmodell

Grund für eine Beteiligung an Medienfonds war in der Vergangenheit auch häufig eine steuerliche Besonderheit in Deutschland: es konnten im ersten Jahr der Beteiligung bis zu 100 % der Einlage steuerlich berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit wurde 2005 durch eine Gesetzesnovelle beseitigt. Bereits seit 2001 wurde die steuerliche Vergünstigung nach dem so genannten Medienerlass des Bundesfinanzministeriums nur gewährt, wenn die Gesellschafter des Fonds als „Filmhersteller“ gelten konnten, sie auf die Produktion des Films also maßgeblichen Einfluss ausübten. Dies war insbesondere dann problematisch, wenn nur einmal jährlich eine Anlegerversammlung stattfand, bei der eine allgemeine Information über die Filmprojekte gegeben wurde. Auch die Vertretung durch einen Beirat zu diesem Zweck konnte die Steuervergünstigung nur dann herbeiführen, wenn sich darin Fachkundige aus der Film- und Fernsehbranche befanden.

Risiken bei Medienfonds

Allerdings war auch die Beteiligung an den Medienfonds an sich für viele Anleger risikoreich: schließlich handelt es sich um einen Geschäftsbereich, in dem der normale Anleger kaum Erfahrung besitzt, er die Qualität und den Erfolg der produzierten Filme also kaum bewerten kann.
Auch ergaben sich durch die veränderten Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung vielfach Nachteile für die Anleger; diese wurden oftmals explizit mit dem Versprechen der Steuerersparnis zur Beteiligung am Fonds verleitet. Nach Änderung der Steuerpraxis folgten dann Nachforderungen durch die Finanzämter. Teilweise wurden die Kunden trotz Kenntnis des Fondsanbieters nicht über diesen Sachverhalt aufgeklärt oder Fondsprospekte falsch gestaltet, so dass es für diese möglich ist, sich von den Fonds zu lösen. Allerdings besteht diese Möglichkeit im Regelfall nur dann, wenn die Vermittler des Filmfonds die maßgeblichen Fakten auch tatsächlich kannten.

Inzwischen sind Medienfonds als Anlage aus den genannten Gründen wohl nicht mehr attraktiv.

Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin