Magical Productions GmbH & Co. KG (HL 142) – Anlegern droht die Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen
Durch das Urteil des Finanzgerichtes München vom 8. April 2011, welches die Verlustzuweisungen des Fonds steuerlich anerkannt hatte, sahen Anleger der Zukunft zunächst freudig entgegen. Nun werden betroffene Anleger allerdings mit Briefen der Fondsgesellschaft darauf hingewiesen, dass die Münchener Steuerfahndungsstelle anderer Ansicht ist und die anfänglichen Verlustzuweisungen vollständig aberkennen wird.
1. Ergebnis der Steuerfahndungsstelle
Das vorliegende Problem ist, dass der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Münchener Steuerfahndung dokumentiert, dass bei dem Hannover-Leasing-Medienfonds Zahlungsströme gewählt wurden, die das von den Investoren aufgebrachte Eigenkapital nicht in die Filmproduktion, sondern auf Bankkonten z.B. auf Bankkonten der Landesbank Hessen Thüringen lenkten. Grundlage war ein vergleichsweise kompliziertes Finanzvehikel namens „NPV-Letter“, das zwischen Hannover Leasing und der Hessischen Landesbank ausgehandelt und letztlich der Produktionsfirma vorgegeben wurde. Die Steuerfahndung kommt vorliegend zu dem Schluss, dass die Fondsgesellschaft bei der Filmproduktion lediglich als Koproduzent auftrat.
Es sei von vornherein beabsichtigt gewesen, in die Filmproduktion lediglich einen geringfügigen, zuvor festgelegten Betrag zu investieren und die verbleibenden Fondsmittel bei der Hessischen Landesbank wie Festgeld so anzulegen, dass eine Auszahlung an den Fonds nach Ablauf der Fondslaufzeit erfolgen sollte.
Aus diesem Grund spricht die Steuerfahndung dem Fonds nun die Herstellereigenschaft und die Gewinnerzielungsabsicht mit der Folge ab, dass den Investoren die zuerkannten steuerlichen Verlustzuweisungen rückwirkend wieder aberkannt würden.
2. Rolle der fremdfinanzierenden Banken (z.B. die Helaba Dublin)
Des Weiteren legt der strafrechtliche Ermittlungsbericht dar, dass die Rolle der Helaba Dublin Landesbank Hessen Thüringen International, sich nicht auf die Fremdfinanzierung beschränkte.
Die Steuerfahndung wirft der Helaba Dublin vor, dass ihr als Finanzierungspartner des Fonds das hohe steuerliche Risiko der tatsächlich gewählten Fondsstruktur von Anfang an bewusst gewesen sei. Folglich haftet auch Helaba Dublin für etwaig entstandene Schäden bei Anlegern.
3. Schadensersatz aufgrund von Falschberatung
Die Anteile an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions GmbH & Co. KG (HL 142) wurden von der Dresdner Bank vertrieben, sodass Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegen diese zu überprüfen sind.
Hierbei stellt es eine krasse Falschberatung dar, dass Anlegern, die wenig risikofreudig waren und dies auch äußerten, die Anlage an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) empfohlen wurde.
Als unternehmerische Beteiligung unterliegt die Einlage einem Totalverlustrisiko, sodass die Anlage an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) nicht als sicher angepriesen werden durfte. Weiterhin wurden den Anlegern die steuerlichen Risiken in verharmlosender Weise dargestellt.
4. Verjährung
Zu beachten ist die Verjährungsproblematik im vorliegenden Fall. Anleger, die ihre Beteiligung Ende 2002 gezeichnet haben, sollten schnell handeln, da die Ansprüche taggenau innerhalb von 10 Jahren, also in diesem Jahr(2012) verjähren. Nur durch eine rechtzeitige Geltendmachung der Ansprüche können erhebliche Verluste vermieden werden.
Justus rät:
Betroffenen Anlegern, die noch unsicher bezüglich der rechtlichen Lage sind, ist es zu empfehlen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts erfahren ist.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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