Landgericht Berlin: GFP II Medienfonds – Schadensersatzklage wegen Prospektfehler
Medienfonds German Filmproductions GmbH & Co. Filmproduktions- und Beteiligungs KG
Presseberichten zufolge verklagen Anleger des Medienfonds GFP 2 den Fondsinitiator Groenewold vor dem Landgericht Berlin auf Schadensersatz. Dem Freund des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff wird vorgeworfen, er hätte im Emissionsprospekt zum Medienfonds GFP II verschwiegen, dass er und Angehörige seiner Familie dadurch begünstigt worden seien, dass der GFP II Fonds Aufträge an bestimmte Firmen vergeben hätte. Konkret ginge es dabei um die Firmen IFL, Promedium und UTG.
Groenewald verteidigt sich gegen die Vorwürfe: so seien die Verträge mit der Firma IFL zum Zeitpunkt, als man den Prospekt erstellt hätte, noch nicht geschlossen gewesen. Hinzukäme, dass die Mehrheit der Gesellschafter zu einem späteren Zeitpunkt den Vertragsabschlüssen mit den Firmen IFL und UTG zugestimmt hätte.
Drohende Nachschusspflicht und Steuernachzahlungen
Ausschüttungen bleiben sowohl beim GFP II Fonds als auch beim GFP III Fonds aus. Stattdessen müssen die Anleger mit Steuernachzahlungen rechnen und eventuell Kapital nachschießen, weil nur 70 % des Zeichnungskapitals von den Anlegern eingezahlt werden musste. Grund für die finanzielle Schieflage der GFP II und GFP III Fonds war die Beteiligung an der Odeon Film AG, deren Aktienkurs im Jahr 2008 drastisch eingebrochen war. Da eine solche Beteiligung nicht prospektiert war, eigentlich wollte man deutsche Fernseh- und Kinofilme produzieren und vermarkten, wäre auch hierin ein Prospektfehler zu erkennen.
Diese Vorwürfe weist Groenewold zurück: so hätten die Gesellschafter der GFP 2 und GFP 3 Medienfonds mit überwältigender Mehrheit entschieden, Anteile an der Odeon Film AG zu erwerben. Bei dem oft in einem Zug genannten GFP I Fonds sei es, so Groenewold, bereits zu Ausschüttungen über 50 Prozent des eingezahlten Kapitals gekommen.
Wir prüfen für Sie, ob Ihnen Schadensersatzansprüche wegen Ihrer Beteiligung an den Medienfonds GFP I, GFP II, GFP III und/ oder GFP IV zustehen könnten. Füllen Sie einfach das Auftragsformular für die Erstberatung aus und senden uns die Emissionsprospekte der Medienfonds GFP I, GFP II, GFP III und/ oder GFP IV zu.
Offizielle Unternehmensbezeichnungen:
Medienfonds German Filmproductions GmbH & Co. Filmproduktions- und Beteiligungs KG (GFP I)
Zweite Medienfonds German Filmproductions GFP GmbH & Co. Beteiligungs KG (GFP II)
Zweite Medienfonds German Filmproductions GFP GmbH & Co. Dritte Beteiligungs KG (GFP III)
Zweite Medienfonds German Filmproductions GFP GmbH & Co. Vierte Beteiligungs KG (GFP IV)
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autor: Robert Züblin, Rechtsreferendar
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de