Landgericht Berlin entscheidet zu Gunsten eines Anleger des Medienfonds GFP IV (Zweite Medienfonds ‚German Filmproductions GFP GmbH & Co. Vierte Beteiligungs KG)
Vermittler und Gründungsgesellschafterin (GFP Filmmanagement GmbH) gesamtschuldnerisch Schadenersatz verurteilt, (Urteil ist noch nicht rechtskräftig)
Das Landgericht Berlin hat mit seinem Urteil vom 03.02.2016 zu Gunsten eines von JUSTUS Rechtsanwälte, Rechtsanwältin Susanne Störmer vertretenen Anlegers der Zweite Medienfonds German Filmproductions GFP GmbH & Co. Vierte Beteiligungs KG sowohl das Vermittlungsunternehmen als auch die Gründungsgesellschafterin, die GFP Filmmanagement GmbH, gesamtschuldnerisch zum Schadenersatz gegen Übertragung der Beteiligung verurteilt.
Keine Korrektur von erweckten Fehlvorstellungen mit Hinweis auf Prospekt möglich:
Das Landgericht Berlin sah es nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Vermittler in einem ersten Anschreiben eine Fehlvorstellung bei dem betroffenen Anleger verursachte, die allein durch den übersandten Prospekt und die späteren telefonischen Auskünfte des Vermittlers nicht beseitigt werden konnte. In diesem ersten Anschreiben hatte der Vermittler den Prospekt zu dem Medienfonds GFP IV übersandt und die Beteiligung als für sicherheitsorientierte Anleger geeignete Anlage bezeichnet. Daneben wurde die Kapitalabsicherung durch eine Deutsche Genossenschaftsbank hervorgehoben und damit eine weitere Fehlvorstellung verursacht, die allein durch den Verweis auf die an sich richtigen Risikohinweise im Prospekt nicht korrigiert werden konnte.
Zurechnung des Berater-/Vermittlerhandelns auf Gründungsgesellschafterin:
Diese fehlerhafte Auskunft des Vermittlers ist nach Auffassung des Landgerichts Berlin auch der Gründungsgesellschafterin der Zweite Medienfonds ‚German Filmproductions GFP GmbH & Co. Vierte Beteiligungs KG zuzurechnen (§ 278 BGB), denn diese hatte die Beitrittsverhandlungen einer Vertriebsgesellschaft überlassen, welche wiederum Untervermittler einschalten durfte und auch eingeschaltet hat. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sah es das Landgericht Berlin nunmehr als erwiesen an, dass der Vermittler die Beitrittserklärung von der Vertriebsgesellschaft erhielt und mit dieser seine Provisionen abrechnete.
Rückabwicklung im Rahmen des Schadenersatzes, Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten, Freihaltung von Folgeschäden
Nach dem Urteil kann der Anleger die Zahlung von Schadenersatz in Höhe der Einlage und des Agios Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung von den Beklagten verlangen. Daneben wurde auch festgestellt, dass der Anleger von Folgeschäden, wie z.B. etwaige Steuerrückzahlungen oder Forderungen in einem möglichen Insolvenzverfahren der Fondsgesellschaft, freizuhalten ist. Außerdem kann der Anleger die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstattet bekommen. Gegen das Urteil können sowohl das Vermittlungsunternehmen als auch die Gründungsgesellschafter, die GFP Filmmanagement GmbH, Berufung zum Kammergericht einlegen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig, zeigt jedoch wunderbar die möglichen Ansprüche von Anlegern in Medienfonds oder anderen geschlossenen Fondsbeteiligungen wieder.
Erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten im Rahmen der Erstberatung
Betroffenen Anleger von geschlossenen Fondsbeteiligungen können die Möglichkeiten, die in ihrem konkreten Einzelfall bestehen, im Rahmen einer Erstberatung durch JUSTUS Rechtsanwälte prüfen lassen. Dazu benötigen wir eine Kopie der Beitrittserklärung sowie eine kurze Schilderung des Beratungshergangs und den Stand der Beteiligung. Die Angaben können betroffenen Anleger in unserem Auftragsformular machen. Im Rahmen der Erstberatung teilen wir Ihnen die Erfolgsaussichten, voraussichtlichen Kosten mit und stellen ggf. eine Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Absolute Verjährung:
Anleger der Medienfonds German Filmproductions GFP solten die 10 jähreige absolute Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beachten. Haben Sie also den Fonds in 2006 und 2007 gezeichnet, so sollten Sie jetzt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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