Mercedes Benz Bank – Widerruf der Autofinanzierung, Urteil

Das Landgericht Stuttgart  verurteilte die Mercedes Benz Bank mit Urteil vom 21.08.2018 zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags und zur Rücknahme des Fahrzeugs nach Widerruf der Autofinanzierung (Az.: 25 O 73/18). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mercedes Widerruf Autofinanzierung

Widerrufsbelehrung der Mercedes Benz Bank fehlerhaft

In der Widerrufsbelehrung heißt es, dass im Falle des Widerrufs das Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden müsse und für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens ein Sollzins zu zahlen sei. Dieser lag bei 4,17 Prozent. Wenig später heißt es in der Widerrufsbelehrung allerdings, dass für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen sei. Dadurch sei die Belehrung widersprüchlich und für den Verbraucher irreführend.

Der Daimler-Kunde seinen gebrauchten Mercedes-Benz 220 CDI BlueEfficiency noch nach Jahren nach Kauf zurückgeben. Wegen des erfolgreichen Widerrufs erhält er seine Anzahlung und die erbrachten Raten abzüglich einer geringen Nutzungswertentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. Der Kläger erwarb im August 2014 den gebrauchten Mercedes Benz.

Angaben zu Zinsen irreführend:

Es gibt aktuell auch schon weitere Hinweise von Gerichten, die die Fehlerhaftgkeit bestätigen.  Das Land­gericht Stutt­gart stellte mit Hinweis vom 02.05.2018, Az. 12 O 94/18  fest, dass es bei vorläufiger recht­licher Bewertung des Falls zum Ergebnis kommt, dass die Widerrufs­belehrung falsch ist. Dort hatte gestanden, dass ein Soll­zins von 1,85 Euro pro Tag zu zahlen ist. In den Darlehens­bedingungen dagegen hieß es: Es ist kein Soll­zins zu entrichten.

Manipulationsverdacht bei Daimler-Dieseln

Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel berichtet, steht Daimler der amtliche Rückruf von mehr als 600.000 Dieselfahrzeugen ins Haus. Betroffen sind u. a. die Baureihen C und G. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den konkreten Verdacht, dass Daimler bei diesen Fahrzeugen mittels unzulässiger Abschalteinrichtungen die Wirkung des Abgassystems manipuliert hat.

Die Modelle haben einen Motor, der dem des Daimler-Van Vito mit 1.6-Liter-Motor und Schadstoffklasse Euro 6 vergleichbar ist. Das Aggregat stammt von Renault. Renault war schon vor zwei Jahren von der französischen Antibetrugsbehörde (DGCCRF) verdächtigt worden, illegale Software installiert zu haben.

Auswirkung des Urteils auch auf VW und BMW:

Die Entscheidung ist auch deswegen bedeutsam, weil sie Auswirkungen über die Mercedes-Benz Bank auch auf andere Autofinanzierer haben wird. Denn auch andere Autobanken, wie die BMW-Bank haben es jahrelang unterlassen, den bei einem Widerruf zu zahlenden Zinsbetrag in ihren Verträgen korrekt anzugeben.

Bei den Diesel-Fahrverboten und Wertverlust der Fahrzeuge kann das aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart betroffenen Diesel-Fahrern eine Lösung durch Nutzung des Widerrufsjokers aufzeigen. Dieser ist übrigens bei allen Autofinanzierungen – egal ob Diesel oder Benziner – bei fehlerhafterWiderrufsbelehrung möglich.

Justus rät:

Nutzen Sie den kostenfreien Widerrufscheck der Kanzlei Justus Rechtsanwälte. Wir haben schon weit über 1000 Widerrufsbelehrungen geprüft und ein Vielzahl von Urteilen und Vergleichen gegen Banken und Versicherer erstritten.

Für den kostenfreien Widerrufscheck laden Sie einfach ihren Darlehensvertrag mit Widerrufsbelehrung über unser Kontaktformular hoch.

foto: star-Tama66.pixabay

Please follow and like us:

Schreibe einen Kommentar