Apollo Medienfonds – JUSTUS reicht Klagen ein
Zahlreiche Anleger haben sich in den letzten Jahren mit Beträgen von rund 20.000 Euro an Apollo Medienfonds 3, 4 oder 5 beteiligt. Die Einlagen wurden dabei aus eigenen Mitteln oder durch Bankdarlehen finanziert. Vielen Anlegern waren allerdings bei der Zeichnung sowohl das steuerliche Konzept als auch die mit der Beteiligung einhergehenden Risiken unbekannt. Ausweislich der Pressemitteilungen wurden insbesondere die Anleger schlecht aufgeklärt, die sich anlässlich ihrer Beteiligung an Apollo Media GmbH & Co. Filmproduktion KG von Mitarbeitern der VR-Bank Aalen eG haben beraten lassen. Pressemittelungen zufolge hat die VR- Bank Aalen eG regelmäßig verschwiegen, dass bereits im Jahr 1997 sowie 1998 Warnungen vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hinsichtlich der Erlösausfallversicherer New England International Surety Inc. (NEIS) herausgegeben worden sind.
Diese fehlerhafte Beratung ist auch gerichtlich bereits festgestellt worden. So urteilte sowohl das Landgericht Ellwangen (Az.: 4 O 196 / 08) als auch das Oberlandegerichts Hamm und das Oberlandesgerichts Köln jeweils zu Gunsten der geschädigten Anleger. In Anbetracht der anlegerfreundlichen Rechtsprechung hat auch die Kanzlei JUSTUS bereits erste Klagen eingereicht. Anleger, die von den Mitarbeitern der VR-Bank Aalen eG oder anderen Banken beraten worden sind, können daher Schadensersatzansprüche gegen ihre Berater geltend machen.
Es ist den Anlegern daher zu raten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden und ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Mit der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche sollte allerdings nicht gezögert werden, da im Einzellfall die Verjährung bereits zum Ende es Jahres 2010 zu befürchten ist.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
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