AXA – Kündigungswelle der Unfall-Kombirente

AXA kann das Angebot ihrer Unfall-Kombirente finanziell nicht mehr tragen. Zwischen 2006 und 2010 sollte dies eine Alternative für Menschen darstellen, die aus Krankheitsgründen oder ähnlichem keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Demnach sollte Menschen, die nach einem Unfall arbeitsunfähig geworden sind, eine Rente zwischen 500 und 3000 Euro im Monat gezahlt werden.

AXA - Kündigungswelle der Unfall-Kombirente
AXA – Kündigungswelle der Unfall-Kombirente

AXA Krankenversicherung hat bis jetzt schon 17.500 Verträge gekündigt, da sie ihr Leistungsversprechen in dem jetzigen Tarif angeblich nicht mehr aufrechterhalten kann.

Da jetzt jedoch die finanziellen Mittel knapp sind, kündigt Axa alle laufenden Verträge der Unfall-Kombirente. Begründet wird dies lediglich mit der Niedrigzinsphase und den angeblich steigenden Gesundheitskosten.

Axa bietet zwar als Alternative eine sogenannte Existenzschutzversicherung an, jedoch wird dort die Rente nur bis zum 67. Lebensjahr ausgezahlt und ist deutlich teurer.

Aktuelles: Verbraucherzentrale Hamburg mahnt AXA ab

22.05.2019: Laut einem Pressebericht auf Börse Online hat die Verbraucherzentrale Hamburg die AXA in einer Abmahnung aufgefordert, die Kündigungen zu unterlassen.

Dies unter anderem wohl auch deshalb, da die oft verlängerte Frist zu einem angebotenen Vertragswechsel in eine sogenannten Existenzschutzversicherung heute, am 22.05.2019 enden soll.

Die Unfall-Kombirente sei vorrangig nicht als Unfallversicherung sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsrente verkauft worden. Bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen ist eine ordentliche Kündigung aber ausgeschlossen. Ob die Kündigungen der AXA unzulässig sind, wird in Kürze gerichtlich entschieden werden. Bis dahin sollten Sie sich beraten lassen und der Kündigung widersprechen.

JUSTUS rät:

Wir halten die ordentliche Kündigung der AXA für unzulässig. Gern helfen wir Ihnen sich gegen die Kündigung zu wehren und sich das verlorene Geld durch Schadensersatzansprüche oder einem Widerruf Ihrer Versicherung zurück zu holen.

Kostenfreie Erstberatung:

Lassen Sie ihre Kündigung und Vertragsunterlagen von unseren Spezialisten kostenfrei prüfen. Wir fragen bei ihrer Rechtsschutz an und teilen Ihnen auch mit, welche Kosten auf Sie zu kommen. Das Verfahren nach Kündigung wird von den Rechtsschutzversicherung meißt übernommen.
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden Sie ihre Widerrufsbelehrung hoch.

Foto: © Gerd Altmann/pixabay.com

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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2 Antworten auf „AXA – Kündigungswelle der Unfall-Kombirente“

  1. Guten Tag,

    Ich habe heute dieses Schreiben von der AXA bezüglich der Ungall-Kombitente erhalten, mit einer Frist zum 22.05.2019.

    Was kann ich tun? Ich habe den Vertrag 2007 abgeschlossen.

    Herzlichen Dank und freundliche Grüße,
    Tanja Kruesselmann

  2. Guten Tag Frau Kruesselmann,
    senden Sie uns doch einfach die Kündigung oder das Schreiben der AXA per Email oder das Kontaktformular zu. Sie erhalten dann eine kostenfreie Erstberatung von uns.
    Liebe Grüße
    Team Justus

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Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
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