Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Nr. 175 Life Invest Deutschland I

Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Nr. 175 Life Invest Deutschland I:
LG Frankfurt (Urteil vom 21.02.2014) verurteilt die Bank zu Schadensersatz

Das Landgericht Frankfurt verurteilte mit Urteil vom 21.02.2014 (noch nicht rechtskräftig) die Taunus-Sparkasse als beratende Bank zu Schadensersatz.
Der klagende Anleger hatte sich unter anderem an dem Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Nr. 175 Life Invest Deutschland I beteiligt.
Das Gericht gelangte zur Überzeugung, dass die Bank den Kläger nicht ordnungsgemäß über die von ihr für die Empfehlung des Lebensversicherungsfonds vereinnahmten Rückvergütungen aufgeklärt hat. Dabei habe die Bank nach der Auffassung des Gerichts nicht beweisen können, dass sich der Anleger des Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Nr. 175 Life Invest Deutschland I auch in Kenntnis der Vertriebsprovision an dem Fonds beteiligt hätte.

Das Urteil des LG Frankfurt zeigt erneut, dass Anleger sog. Lebensversicherungfonds wie z.B.

  • MCP Renditefonds Leben Plus
  • Ideenkapital Prorendita
  • BAC Life Trust 2-14
  • db Kompass Life
  • König & Cie. Deutsche Leben I – III
  • König & Cie. Britische Leben Renditefonds
  • GAF Active Life 1 und 2
  • WealthCap Life USA & Britannia
  • BVT Life Bond Fund
  • Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I – VIII
  • Rothmann & Cie. US Life 2 Renditefonds

nicht schutzlos dastehen. Denn fest steht, dass es sich bei den sog. Lebensversicherungfonds in der Regel um Kommanditgesellschaften handelt, an denen sich die Anleger direkt oder über einen Treuhänder als Kommanditisten beteiligen. Das Geschäftsmodell der Fonds besteht im Kauf “gebrauchter” Lebensversicherungen, und ist aufgrund der Ausgestaltung als unternehmerische Beteiligung mit hohen Risiken für die Anleger verbunden.

Schadenersatzansprüche für Anleger wegen Beratungsfehlern
Immer wieder erfahren wir von Anlegern, dass diese im Rahmen der Beratungsgespräche weder über die Funktionsweise, noch über die Risiken derartiger Beteiligungen richtig und vollständig von ihrer Bank oder ihrem Berater informiert wurden.

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Ansprechpartner:

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Ansprechpartner:
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Rechtsanwältin
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LEBENSVERSICHERUNGSFONDS28
lebensversicherungsfonds

Lebensversicherungsfonds:
Kapitalanlage in Zweitmarktpolicen


Lebensversicherungsfonds investieren in bereits abgeschlossene Lebens- bzw. Rentenversicherungen.
Das Geschäftsmodell der Fonds besteht im Kauf "gebrauchter" Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, in Großbritanien oder Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin versicherte Person. Die für den Versicherungsvertrag fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält.
Der Verkauf der Versicherungspolice auf dem Zweitmarkt soll dem Versicherungsnehmer die Option bieten, einen gegenüber dem im Falle einer vorzeitigen Kündigung auszukehrenden Rückkaufswert höheren Preis zu erzielen. Die Fondsgesellschaft spekuliert dagegen auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst hohe Ablaufleistung oder Anlagegewinne.

Lebensversicherungsfonds kommen in zwei Varianten vor:
Kapitallebensversicherungsfonds und Risikolebensversicherungsfonds:

Kapitallebensversicherungsfonds
Bei Kapitallebensversicherungsfonds erwirbt der Fonds die Kapitallebensversicherungspolicen und zahlt die Prämien bis zum Fälligkeitsdatum weiter. Der Kaufpreis liegt dabei in der Regel über dem jeweiligen Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaften.

Risikolebensversicherungsfonds
Bei der in den USA verstärkt anzutreffenden Variante eines Risikolebensversicherungsfonds erwirbt der Anleger die Riskolebensversicherungs-Police eines Versicherten. Der Lebensversicherungsfonds zahlt hierbei die Prämien an den (alten) Versicherten weiter und erhält im Gegenzug die bei Fälligkeit der Police – meist bei Ableben der Versicherten – auszukehrende Versicherungsprämie.

Allgemeine Risiken der Fonds in Lebensversicherungen:
Bei Lebensversicherungsfonds handelt es sich meist um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können. Infolge der Verlustrisiken und der langen Laufzeiten  ist die Beteiligung an diesen Fonds kaum als Altersvorsorge geeignet. Da ein funktionierender Zweitmarkt nicht existiert, ist ein Verkauf derartiger Fondsanteile in der Regel nicht möglich oder mit ganz erheblichen Verlusten verbunden.

Typische Risiken der Lebensvericherungsfonds:
  • Steuerrisiken: Gefahr einer rückwirkenden steuerlichen Einstufung von US-Policen Fonds als gewerblich.
  • Kursrisiken: Hoher Akteinbestandteil insb bei in Britische Policen
  • Spekulationsrisiken: Überschreitung des spekulierten Lebensalters des Versicherten insb. bei in US-Amerikanische Policen
  • Fremdwährungs- Kursrisiko: Investieren in fremden Währungen sind hohen Kursschwankungen ausgesetzt.

I. Britische Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
  • Clerical Medical, CMI
  • WealthCap Life Britannia
  • HVBFF Life Britannia
  • Lloyd Fonds Britische Kapital Leben
  • MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus
  • König & Cie. Britische Leben Renditefonds
  • HSC Optivita UK
  • Ideenkapital Prorendita 1-5
Britische Lebensversicherungsfonds investieren in britische Lebensversicherungen, speziell britische Kapitallebensversicherungen.
Bei der Investition in britische Zweitmarktpolicen hat der Versicherungsnehmer bei Ende der Vertragslaufzeit lediglich einen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme und keine Garantieverzinsung. Anders als in Deutschland sind britische Versicherungsunternehmen berechtigt, das eingezahlte Kapital in voller Höhe in Aktien zu investieren. Damit sind gerade die in britische Zweitmarktpolicen investierenden Lebensversicherungsfonds noch stärker von den Entwicklungen auf den weltweiten Kapitalmärkten abhängig und bergen für die Anleger ein noch deutlich höheres Risikopotential.

II. US - Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
Investition in US-Zweitmarktpolicen und die "Wette auf den Tod":
Hier wird die Ablaufleistung in der Regel erst mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers oder mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (in der Regel 100 Jahre) fällig.
Spekuliert wird hier auf den Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers: Je früher der Versicherungsnehmer stribt, desto mehr profitiert die Fondsgesellschaft, die dann keine Prämien mehr auszahlen muss.
Die makabere Spekulation geht nicht auf, denn infolge der gestiegenen Lebenserwartungen müssen nun die Fondsgesellschaften länger als ursprünglich prognostiziert Prämienausschüttungen vornehmen. Auch und gerade bei US-Lebensversicherungsfonds müssen die Fondsanleger mit deutlich geringeren Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert rechnen.

US-amerikanische Lebensversicherungsfonds investieren in der Regel in Risikolebensversicherungen. In einem US-Lebensversicherungsfonds wird das Kapital der Anleger gebündelt, um daraus ein breit gestreutes Portfolio an gebrauchten US-Risikolebensversicherungen zu erwerben.

III.  Deutsche Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
  • König & Cie. Deutsche Leben 
Anleger einer deutschen Kapitallebensversicherung erhalten negen einer Garantieverzinsung in der Regel Überschussbeteiligungen, deren Höhe sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientiert. Infolge der weltweiten Finanzmarktkrise mussten etliche Anbieter deutscher Lebensversicherungsfonds die Prognose- und Renditeerwartungen deutlich reduzieren. Anleger erhalten wohl auch weiterhin deutlich geringere Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert.