Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Nr. 175 Life Invest Deutschland I:
LG Frankfurt (Urteil vom 21.02.2014) verurteilt die Bank zu Schadensersatz
Das Landgericht Frankfurt verurteilte mit Urteil vom 21.02.2014 (noch nicht rechtskräftig) die Taunus-Sparkasse als beratende Bank zu Schadensersatz.
Der klagende Anleger hatte sich unter anderem an dem Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Nr. 175 Life Invest Deutschland I beteiligt.
Das Gericht gelangte zur Überzeugung, dass die Bank den Kläger nicht ordnungsgemäß über die von ihr für die Empfehlung des Lebensversicherungsfonds vereinnahmten Rückvergütungen aufgeklärt hat. Dabei habe die Bank nach der Auffassung des Gerichts nicht beweisen können, dass sich der Anleger des Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Nr. 175 Life Invest Deutschland I auch in Kenntnis der Vertriebsprovision an dem Fonds beteiligt hätte.
Das Urteil des LG Frankfurt zeigt erneut, dass Anleger sog. Lebensversicherungfonds wie z.B.
- MCP Renditefonds Leben Plus
- Ideenkapital Prorendita
- BAC Life Trust 2-14
- db Kompass Life
- König & Cie. Deutsche Leben I – III
- König & Cie. Britische Leben Renditefonds
- GAF Active Life 1 und 2
- WealthCap Life USA & Britannia
- BVT Life Bond Fund
- Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I – VIII
- Rothmann & Cie. US Life 2 Renditefonds
nicht schutzlos dastehen. Denn fest steht, dass es sich bei den sog. Lebensversicherungfonds in der Regel um Kommanditgesellschaften handelt, an denen sich die Anleger direkt oder über einen Treuhänder als Kommanditisten beteiligen. Das Geschäftsmodell der Fonds besteht im Kauf “gebrauchter” Lebensversicherungen, und ist aufgrund der Ausgestaltung als unternehmerische Beteiligung mit hohen Risiken für die Anleger verbunden.
Schadenersatzansprüche für Anleger wegen Beratungsfehlern
Immer wieder erfahren wir von Anlegern, dass diese im Rahmen der Beratungsgespräche weder über die Funktionsweise, noch über die Risiken derartiger Beteiligungen richtig und vollständig von ihrer Bank oder ihrem Berater informiert wurden.
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