Anleger bekommen Post vom Gerichtsvollzieher – NL Nord Lease AG (vormals Albis Finance AG)
Die Anleger der NL Nord Lease AG, früher Albis Finance, werden nunmehr durch einen Gerichtsvollzieher aufgefordert gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Bereits mit Schreiben vom 18.05.2015 wurden insbesondere Anleger mit bereits gekündigten Beteiligungen zur Zahlung aufgefordert.
Die Gesellschaft versucht nun offensichtlich den Druck auf die Anleger zu erhöhen und kündigt noch bestehende Verträge. Die Kündigung samt Zahlungsaufforderung wird den Betroffenen, wie unserem Mandanten, durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt. In Anbetracht der wirtschaftlichen Situation und dem erklärten Ziel, alle Verträge beenden zu wollen, ein logischer Schritt seitens der Gesellschaft.
Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ist angespannt. Schon im Geschäftsjahr 2013 hat die Gesellschaft Verlusten in Millionenhöhe verbuchen müssen, die für das Geschäftsjahr 2014 ebenfalls zu erwarten sind.
Die Kapitalkonten der Classic Verträge werden hierduch deutlich belastet und führen unter Umständen zu einer weit höheren Rückzahlungsverpflichtung als derzeit von der Gesellschaft gefordert.
Kein Kündigungsgrund und auch oft kein fälliger Zahlungsanspruch:
Nach unserer Ansicht sind die wenigsten der geltend gemachten Zahlungsansprüche berechtigt bzw. fällig. Bevor etwaige Zahlungsansprüche fällig wären, müsste die Gesellschaft eine Auseinandersetzungsbilanz der Beteiligung erstellen. Erst wenn überhaupt ein negativer Saldo nach Saldierung sämtlicher Kontostände herauskäme, könnte man über einen Zahlungsanspruch der Gesellschaft nachdenken. Auch hier bestehen bei solchen Anlegern, die nicht lediglich eine „Classic“-, sondern darüber hinaus auch eine „Classic Plus“- und / oder „Sprint“-Beteiligung abgeschlossen haben erhebliche Bedenken.
Auch besteht seitens der Gesellschagt kein ausserordentlicher Kündigungsgrund, so dass die Kündigung unwirksam sein dürften.
JUSTUS rät:
Unter diesen Umständen möchten wir allen betroffenen Anlegern raten, umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen. Unsere Kanzlei konnte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von Fällen erfolgreich vermitteln und in Einzelfällen die Forderung auch ganz abwehren.
Kostenfreie Erstberatung:
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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