Medico Fonds

Medico Fonds :

Was sind Medico Fonds oder Gebau Fonds:

die Gebau AG, Düsseldorf, eine Vielzahl von Immobilienfonds , die Medico Fonds bzw. Gebau-Fonds aufgelegt. Eine beliebte Zielgruppe für den Vertrieb waren Ärzte und Apotheker. Die von uns aufgearbeiteten Medico-Fonds befinden sich in einer wirtschaftlichen Schieflage. Ausschüttungen bleiben aus und der Wert der Immobilie liegt weit unter dem Einkaufspreis. Die Auseinandersetzungsguthaben belaufen sich nur auf einen Bruchteil der Beteiligungssumme.

Konzeption der Medico Fonds:
Bei den Medico-Fonds handelt sich bei allen Fonds um geschlossene Immobilienfonds in Form von Kommanditgesellschaften, denen jeweils ein bestimmte Immobilie zugeordnet ist. Prospektherausgeber und Initiator war die Gebau AG, Düsseldorf.
Der Vertrieb wurde überwiegend von der Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung oder der Apotheker- und Ärztebank (Apo-Bank) vorgenommen.

Medico Fonds 20, 30, 31, 32, 34 , 38, 41
Zu den 34 aufgelegten Medio Fonds gehören rund 50 Objekte mit nahezu 1000 Wohnungen und ca. 350.000 qm Gewerbefläche. In die Fonds haben ca. 25.000 Gesellschafter mit einem Vermögensvolumen von 665 Millionen Euro investiert.

Falschberatung durch die Bank oder Bonnfinanz AG und Prospektierung:
Die Beteiligung an den Medico Fonds als sichere und risikoarme Kapitalanlage und ideale Altersvorsorge empfohlen. Dies ist schon aufgrund der risoreichen Stellung als Kommanditist und der Problematik der Ausschüttungsrückforderung falsch und wird von der Rechtsprechung durchweg als Beratungsfehler eingestuft.
Weiteres Verkaufsargument im Zusammenhang mit den Medico Fonds waren die positiven Wertsteigerungen der Objekte. Auch dies stellte sich durchweg als unrichtig heraus.

Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
immobilienfonds


Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

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Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin