SHB Altersvorsorgefonds und Ausstiegsmöglichkeiten

Ausstiegsmöglichkeiten aus den SHB Altersvorsorgefonds

Sanierungskonzept lässt Böses erahnen
Wenn ein geschlossener Immobilienfonds ein Sanierungskonzept vorstellt, muss man mit dem Schlimmsten rechnen. Die MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG, ehemals: SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG (kurz: SHB Altersvorsorgefonds) hat ein derartiges Sanierungskonzept vorgestellt, sodass man zweifelsfrei davon ausgehen kann, dass die wirtschaftliche Situation des Immobilienfonds nicht besonders gut ist. Für Anleger in den SHB Fonds ist die Situation besonders misslich. Denn diese sind  vertraglich dazu verpflichtet monatlich ihre Raten zu bezahlen. Anleger in den Altersvorsorgefonds haben jedoch Möglichkeiten sich gegen den monatlichen Geldverlust juristisch zu wehren.

Falschberatung und Prospekthaftung bzw. Widerruf und Kündigung
Anleger, die nicht über jegliche Risiken bzgl. einer Investition in den SHB Altersvorsorgefonds seitens der Anlageberater aufgeklärt worden sind, stehen Schadensersatzansprüche zu. Die entscheidende Frage ist dabei regelmäßig, ob der Anlageberater anlage- und objektrecht beraten wurde. Insbesondere bei dem Altersvorsorgefonds bestand das Währungsrisiko (Euro/CHF) auf das gesondert hingewiesen werden musste. Überdies besteht für Anleger die Möglichkeit Ansprüche aus Prospekthaftung geltend zu machen. Insbesondere die Treuhänder der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG  wurden schon aufgrund widersprüchlicher und irreführender Prospekte verurteilt.

Rechtsfolge und Verjährung:
Die Rechtsfolge solcher Ansprüche ist, dass der Anleger so gestellt werden muss als hätte er den Vertrag nie unterzeichnet. Zu beachten ist dabei regelmäßig die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren (taggenau seitdem Beratungsgespräch bzw. der Vertragsunterzeichnung)
Überdies kommen alternativ  noch ein Widerrufsrecht bzw. ein außerordentliches Kündigungsrecht in Betracht. Beide Rechtsinstrumente haben zur Folge, dass mit Zugang der Erklärung die Pflicht zur Zahlung in den Altersvorsorgefonds entfällt. Der Anleger haben überdies die Möglichkeit eine Auseinandersetzungsbilanz vom Fonds zu verlangen, um zu wissen wie hoch der Abfindungsanspruch des Anlegers ist.

Mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Verbindung setzen
Wie oben gezeigt, gibt es diverse Möglichkeiten sich vom Altersvorsorgefonds zu lösen. Eine Durchsicht der Vertragsunterlagen durch einen Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht könnte somit ratsam sein. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist auf diesem Rechtsgebiet spezialisiert und hilft Ihnen gerne dabei sich gegen den Verlust der Investition zu wehren.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
immobilienfonds


Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin