Ausstiegsmöglichkeiten aus den SHB Altersvorsorgefonds
Sanierungskonzept lässt Böses erahnen
Wenn ein geschlossener Immobilienfonds ein Sanierungskonzept vorstellt, muss man mit dem Schlimmsten rechnen. Die MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG, ehemals: SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG (kurz: SHB Altersvorsorgefonds) hat ein derartiges Sanierungskonzept vorgestellt, sodass man zweifelsfrei davon ausgehen kann, dass die wirtschaftliche Situation des Immobilienfonds nicht besonders gut ist. Für Anleger in den SHB Fonds ist die Situation besonders misslich. Denn diese sind vertraglich dazu verpflichtet monatlich ihre Raten zu bezahlen. Anleger in den Altersvorsorgefonds haben jedoch Möglichkeiten sich gegen den monatlichen Geldverlust juristisch zu wehren.
Falschberatung und Prospekthaftung bzw. Widerruf und Kündigung
Anleger, die nicht über jegliche Risiken bzgl. einer Investition in den SHB Altersvorsorgefonds seitens der Anlageberater aufgeklärt worden sind, stehen Schadensersatzansprüche zu. Die entscheidende Frage ist dabei regelmäßig, ob der Anlageberater anlage- und objektrecht beraten wurde. Insbesondere bei dem Altersvorsorgefonds bestand das Währungsrisiko (Euro/CHF) auf das gesondert hingewiesen werden musste. Überdies besteht für Anleger die Möglichkeit Ansprüche aus Prospekthaftung geltend zu machen. Insbesondere die Treuhänder der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG wurden schon aufgrund widersprüchlicher und irreführender Prospekte verurteilt.
Rechtsfolge und Verjährung:
Die Rechtsfolge solcher Ansprüche ist, dass der Anleger so gestellt werden muss als hätte er den Vertrag nie unterzeichnet. Zu beachten ist dabei regelmäßig die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren (taggenau seitdem Beratungsgespräch bzw. der Vertragsunterzeichnung)
Überdies kommen alternativ noch ein Widerrufsrecht bzw. ein außerordentliches Kündigungsrecht in Betracht. Beide Rechtsinstrumente haben zur Folge, dass mit Zugang der Erklärung die Pflicht zur Zahlung in den Altersvorsorgefonds entfällt. Der Anleger haben überdies die Möglichkeit eine Auseinandersetzungsbilanz vom Fonds zu verlangen, um zu wissen wie hoch der Abfindungsanspruch des Anlegers ist.
Mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Verbindung setzen
Wie oben gezeigt, gibt es diverse Möglichkeiten sich vom Altersvorsorgefonds zu lösen. Eine Durchsicht der Vertragsunterlagen durch einen Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht könnte somit ratsam sein. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist auf diesem Rechtsgebiet spezialisiert und hilft Ihnen gerne dabei sich gegen den Verlust der Investition zu wehren.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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