Insolvenz der Accessio AG: Schadensersatzansprüche gegen die DAB Bank

Insolvenz der Accessio AG: Schadensersatzansprüche gegen die DAB Bank

Die Accessio AG lockte in der Vergangenheit ihre Kunden mit überdurchschnittlich hohen Zinsen bei Tagesgeldkonten, nach dem Ablauf der Zinsbindung wurden die Anleger meist telefonisch aufgefordert, ihr Geld in andere, oft hochriskante, Produkte der Accessio AG oder ihrer Tochterfirmen zu investieren. Sowohl die Tagesgeldkonten als auch die Depotkonten für Wertpapiergeschäfte befanden sich größtenteils bei der DAB Bank. Bei der Anlegerberatung wurden die Anleger offenbar weder über die Risiken wie den Totalverlust noch über Innenprovisionen aufgeklärt und Anlegern entstand durch die Insolvenz der Accessio AG ein Schaden von ca. 300 Millionen.

Schadensersatzansprüche für geschädigte Anleger

Die Schadensersatzansprüche der betroffenen Anleger könnten sich nun nach BGH-Entscheidung (Az.: XI ZR 431/11) gegen die DAB Direktbank richten, da sie unter Umständen die Warnpflicht gegenüber ihren Anlegern vernachlässigt hat und so Ansprüche entstehen. Zwar führt die DAB Bank gegen solche Ansprüche an, dass sie lediglich die Infrastruktur für die Accessio AG gestellt habe, jedoch war sie trotzdem verpflichtet, Anleger über die Risiken aufzuklären, wenn sie von einer offensichtlichen Falschberatung gewusst hat oder zumindest massive Verdachtsmomente vorlagen und von der Bank mehr oder minder ignoriert wurden.

Justus rät:
Anleger sollten sich nun an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um den Sachverhalt und eventuelle Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Hierbei ist insbesondere die 10-jährige absolute Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu beachten!

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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