Die E.S. INVEST AG: Einführung
Die schweizerische Investment-Firma E.S. Invest AG ist die Beteiligungsgesellschaft der Raiffeisenbankengruppe Oberösterreich und mit einem Fondsvolumen von 150 Millionen Euro Österreichs führender Private Equity Fonds. Seit der Gründung im 1994 ist die E.S. Invest AG von Jürgen Staudhammer geführt und hat bereits in 130 Unternehmen unterschiedlichster Branchen Eigen- und Mezzaninkapital investiert. Aktuell vertrauen 20 Unternehmen in Österreich und Süddeutschland auf ihre Leistungen.
Das Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Abwicklung der E.S. Invest AG angeordnet. Der Grund? – Staudhammer und die E.S. Invest AG betreiben offensichtlich ein verbotenes Bankgeschäft. Es wird von einem Schaden bis zu 20 Millionen Euro und mehreren Hundert Opfern ausgegangen. Bisher konnten 6,5 Millionen Euro durch Kontenblockierungen gesichert werden.
ABWICKLUNG DER E.S. INVEST AG
Rückzahlungspflicht bleibt bei Schneeballsystemen im Geldanlagebereich bestehen:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Verfügung vom 27. September 2013 die Abwicklung der E.S. Invest AG angeordnet. Die Geschäfte bedürfen einer bankaufsichtsrechtlichen Genehmigung. Zudem stellt Staudhammer nur Kontostandsmitteilungen zur Verfügung, aus denen sich nicht ergibt, wie Gewinne oder Verluste, die es praktischerweise wohl niemals gab, zustande gekommen sein sollen.
Der Unternehmer und Vorstand Jürgen Staudhammer haftet nach diesseitiger Auffassung für Rückzahlungsansprüche der Anleger persönlich, ob er aber für sämtlichen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen kann ist wohl zweifelhaft.
Anleger bangen um ihr Geld:
Nach Pressemitteilungen spricht vieles dafür, dass die E.S. Invest AG ein Schneeballsystem betrieben hat, die Auszahlungen an die Anleger also mit Einlagen von neuen Anlegern getätigt hat. Sollte sich dies als Tatsache herausstellen, wird von dem eingezahlten Kapital wohl nichts mehr vorhanden sein. Dann werde der bestellte Abwickler wohl das Insolvenzverfahren über das Vermögen Staudhammers beantragen.
Justus rät:
Betroffene Anleger sollten sich also schnellstmöglich qualifizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht suchen. Dieser teilt die verschiedenen Möglichkeiten mit und wird auch die nötigen verjährungshemmenden Schritte einleiten. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns gleich an.