PSD Bank: Widerrufsjoker sticht bei Verträgen nach dem 10.06.2010

Urteilsbesprechung

Widerrufsjoker sticht bei Verträgen nach dem 10.06.2010 immer noch
Das Landgericht Stuttgart folgt dem verbraucherfreundlichen Trend in der Rechtsprechung und hat in seiner Entscheidung vom 14.10.2016 – 29 O 286/15 (nicht rechtskräftig) geurteilt, dass ein Immobilienkredit der PSD Bank aufgrund des ausgeübten Widerrufsrechts rückabgewickelt werden muss.
Die Besonderheit des Falles ist, dass sie einen Immobilienkredit betrifft, der nach dem 10.06.2010 geschlossen worden ist und somit nicht unter die Ausschlussfrist des 21.06.2016 fällt. Für jegliche Verträge die nach dem 10.06.2010 geschlossen worden sind, gilt immer noch das sog „ewige Widerrufsrecht“. Bezüglich des Zeitraums nach dem 10.06.2010 liegen generell noch relativ wenige Urteile von bundesdeutschen Instanzgerichten vor.

Hinzufügung von Angaben
Im konkreten verwendete die Beklagte PSD Bank RheinNeckarSaar eG Widerrufsbelehrungen, die den Verbraucher nicht zutreffend über den Beginn der Widerrufsfrist aufklärten. Im Rahmen der Belehrung fügte die PSD Bank an die Bedingung „Erhalt aller Pflichtangaben…“ einen Klammerzusatz hinzu, der Aussagen wie z.B. den effektiven Jahreszins, das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrags sowie die zuständige Aufsichtsbehörde enthält. Die Hinzufügung dieser Aussagen hat zur Folge, dass – sofern die Angaben nicht erfolgt sind – der Verbraucher davon ausgehen kann, dass die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen angefangen hat, obwohl aufgrund der Mitteilung sämtlicher Pflichtangaben dies tatsächlich der Fall ist. Die Hinzufügung hat somit zur Folge, dass sie bei einem durchschnittlichen Darlehensnehmer für mehr Verwirrung als Klarheit sorgt.

Erfolg für die Kläger
Die Kläger können sich über das Urteil freuen. Denn aufgrund des wirksamen Widerrufs können sie die zu viel gezahlten Zinsen sowie einen Nutzungsersatz in Höhe von 2,5% über den Basiszins von der PSD Bank verlangen.
Losgelöst vom Einzelfall kann dieses Urteil für viele Verbraucher bundesweit von großer Bedeutung sein. Einerseits zeigt es, dass eine Abweichung von den Musterwiderrufsbelehrungen in einer Vielzahl von Fällen eine fehlerhafte Belehrung nach sich zieht. Andererseits betrifft der Fall einen Immobilienkredit der nicht unter die oben genannte Ausschlussfrist fällt. Die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Bankenrecht kann sich somit für Sie finanziell lohnen.

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Please follow and like us:

Mehr zum Thema

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT232
Bank- und Kapitalmarktrecht "Es ist gut, dass die Menschen ihr Geldsystem nicht verstehen, denn sonst hätten wir noch vor morgen früh eine Revolution" Henry Ford Achtung: Absolute Verjährung, taggenau 10 Jahre ab Zeichnung bzw. Vertragsschluss  Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei in der Tradition und in der Ausformung völlig unterschiedliche Rechtsgebiete: Das Bankrecht ist ein althergebrachtes traditionelles Rechtsgebiet mit einer Fülle von Rechtsfragen vom Allgemeinen Teil des BGB bis hin zum speziellen Recht der Ausführungsverordnungen zum Kreditwesengesetz. Das Kapitalmarktrecht hingegen – als Begriff noch Anfang der siebziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts weitgehend unbekannt – stellt in Deutschland ein vergleichsweise junges und spezielles Rechtsgebiet dar, welches in den letzten Jahren eine nahezu beispiellos stürmische und dynamische Entwicklung durchlaufen hat und sich nach wie vor in Bewegung befindet. Bankrecht Zum tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Bankrecht gehören im Wesentlichen das Recht des Kredit- und Einlagengeschäfts der Kreditinstitute, des Zahlungsverkehrs, des Wertpapier- und Depotgeschäfts sowie die damit verbundenen Haftungsfragen, z. B. infolge fehlerhafter Beratung oder Aufklärung. Weiterhin zählen dazu das spezialgesetzlich geregelte Scheck- und Wechselrecht. Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalmarktrecht Kernbereiche des Kapitalmarktrechts, die Regelungen zum Insiderhandel, der Marktmanipulation, Publizitätspflichten und besondere Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind im WpHG – auch als Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet – verankert. Hinzu kommen das Börsenrecht, das InvG, das Prospektregime nach VerkaufsprospektG und WpPG sowie das Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften. Zahlreiche Gesetze – wie z. B. KWG, GwG, AktG, HGB oder auch das StGB – enthalten weitere für das Kapitalmarktrecht bedeutende Normen oder stehen mit diesem in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang. Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch eine Fülle von Verordnungen, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte).   Ansprechpartner: Enrico Weide, Rechtsanwalt Susanne Störmer, Rechtsanwältin Stephanie Schulze, Rechtsanwältin Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
KREDITRECHT - DARLEHENSRECHT40
Kreditrecht-Darlehensrecht

Zur kostenlosen Erstprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung


Kreditrecht oder Darlehensrecht:

 

  • Darlehen , Kredite:

Kann ein Bankkunde sein Darlehen nicht bedienen, droht oft die Darlehenskündigung und Zwangsversteigerung durch die Bank.
Eine Studie der Verbraucherzentrale Hamburg ergab das zwei Drittel von 300 überprüften Darlehensverträgen fehlerhaft waren. Diese Auffassung können wir nur bestätigen. Für den Darlehnsnehmer eröffnen sich daher, je nach dem welcher Teil des Vertrages betroffen ist, verschiedenste Möglichkeiten Ansprüche gegen Deutsche Banken und Sparkassen geltend zu machen.
 

  • Verbraucherkredit
  • Kreditsicherung, Bürgschaften, Vollstreckungsabwehr, Zwangsversteigerung

Bürgschaften dienen Banken zur Absicherung von Darlehen. Gerichte haben den Banken hier enge Grenzen gesetzt. Die Bürgschaften unter nahen Verwandten sind oft sittenwidrig. Das gleiche gilt bei Übersicherung odas auch für bestimmte Varianten der Mithaftung.

  • Erwerb und Finanzierung von Immobilieninvestitionen, fehlgeschlagene Kapitalanlagen, "Schrottimmobilien"
  • Kreditbetrug