Bearbeitungsgebühren in AGB eines Unternehmerdarlehen unwirksam

Der Bundesgerichtshof stellte in seiner Rechtsprechung vom 13.05.2014 fest, dass pauschale Bearbeitungsgebühren in AGB eines Verbraucherdarlehensvertrags unwirksam sind (vgl. Az.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) . Begründet wurde dies insbesondere dadurch, dass den Bearbeitungsgebühren seitens der Bank keine taugliche Leistung der Bank selbst gegenübersteht. Infolge dieser Rechtsprechung bestand für viele Verbraucher die Möglichkeit die gezahlten Bearbeitungsgebühren von der Bank zurückzuverlangen.
Der Bundesgerichtshof erweiterte seine Rechtsprechung mittlerweile auch auf Darlehensverträge die im Zuge eines Bausparvertrags ausgezahlt worden sind (vgl. Az. XI ZR 552/15). Nicht letztinstanzlich wurde jedoch bis jetzt entschieden, ob diese Rechtsprechung auch auf Unternehmerdarlehen anwendbar ist.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main geht von Unwirksamkeit bei Unternehmerdarlehen aus
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main geht auch von einer Unwirksamkeit solch einer Klausel in Rahmen von Unternehmensdarlehensverträgen aus (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.02.2016 – 3 U 110/15). Nach der Rechtsprechung werde auch ein Unternehmer als Darlehensnehmer durch solch eine Klausel unangemessen benachteiligt. Insbesondere erbringt die Bank auch gegenüber dem Unternehmer keine gesondere Leistung für die Bearbeitungsgebühr. Vielmehr soll versucht werden mithilfe des Bearbeitungsentgelts kosten auf den Darlehensnehmer abzuwälzen.
Bundesgerichtshof wird Stellung zu Unternehmerdarlehen beziehen
Stand jetzt ist ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof anhängig. Es wird erwartet, dass im Frühjahr 2017 der Bundesgerichtshof zu dieser Thematik abschließend Stellung nehmen wird. Unternehmer können sich nach der aktuellen Rechtsprechung berechtigte Hoffnungen darauf machen, dass der Bundesgerichtshof zu ihren Gunsten entscheiden und eine höchstrichterliche Unwirksamkeit dieser Klausel feststellen wird. Um mögliche Verjährungen zu vermeiden, sollten Betroffene
JUSTUS rät:
Selbstständige bzw. Unternehmen sollten sich schon jetzt an einen Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht wenden und den Anspruch auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren aus Unternehmerdarlehen gegenüber der Bank geltend machen. Wenn Sie betroffen sind, wenden Sie sich umgehen an uns und füllen Sie unser Kontaktformular aus.
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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