DCM GmbH & Co. Vermögensaufbau Fonds 1 KG

Insolvenzantrag der DCM AG:
Im April 2013 erhielten Anleger des Fonds
DCM GmbH & Co. Vermögensaufbau Fonds 1 KG ein Rundschreiben der Geschäftsführng, mit welchem mitgeteilt wurde, dass dei DCM AG ale ehemaliger Initiator der Fondgesellschaft Anfand April 2013 einen Insolvenzantrag gestellt hat.

Verkauf der DCM Töchter an S&K Asset GmbH:
Ferner wird mitgeteilt, dass die DCM AG zwei Tochtergeselschaften im Juni 2012 an die S&K Asset GmbH veräußert habe. Es wurde daher die Geschäftsführung und die Koplementärin des Fonds an die Gesellschafter veräußert, welche seit geraumer Zeit wegen Kapitalanlagebetrug, massenhafte Vermögensvernichtung und Veruntreuung von Anlegergeldern in Verdacht stehen.
Erst im Anschlus an die Inhaftierung des Geschäftsführers Marc-Christian Straut wurde laut Rundschreiben “desssen Tätigkeit für die Fondsgesellschaft einer kritischen Prüfung unterzogen.

Schadenersatz gegen DCM Gründungsgesellschafter:

Derzeit scheint noch nicht absehbar welche wirtschaftlichen Folgen genau die “feindliche Übernahme” des Fondvermögens durch S&K hat, allerdings ist davon auszugehen, dass sämtliche Fondsimmobilien infizeirt sind, so dass ein Totalverlußt der Einlagen zu befürchten ist.

SwissLife(früher AWD) Schadenersatz gegen die Berater:

Die Komanditbeteiligung an dem DCM GmbH & Co. Vermögensaufbau Fonds 1 KG ist vorwiegend 2004 vom bekannten Finanzdienstleister AWD, jetzt SwissLife vermittelt worden.
Eine anleger – und anlagegerechte Beratung hat oft nicht stattgefunden, so dass hier Erfolgesausichten bestehen, den erlittenen oder entstehenden Schaden ersetzt zu bekommen.

Verjährung: 10 Jahre taggenau ab Zeichnung
Allerdings müssen Anleger, die die Beteiligung in 2004 gezeichnet haben, jetzt handeln und sofort einen FAchanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht anrufen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
immobilienfonds


Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
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Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin