Schiffsfonds der HCI Capital AG
Nach “Shipping Select 28“ nun auch “Shipping Select 26“ tief in der Krise
Der Dachfonds “Shipping Select 26“ hat in acht Schiffs- Zielgesellschaften investiert. Vier dieser Schiffs-Gesellschaften mussten nun Insolvenz anmelden. Dabei handelt es sich um die Schiffe „Hellespont Centurion“, „Hellespont Challenger“, „Hellespont Charger“ und „Hellespont Chieftain“; allesamt Produktentanker bzw. Chemikalientanker. Erst vor kurzem war bekannt geworden, dass der Schwestern-Schiffsfonds "HCI Shipping Select 28" in die Schieflage geraten ist, weil zwei seiner sechs Schiffe Insolvenz anmelden mussten.
In den Dachfonds "Shipping Select 26" haben Anleger circa 65 Millionen Euro investiert. Laut Emissionsprospekt wurden zusätzlich rund 115 Millionen Euro über Bankdarlehen fremdfinanziert. Genau hier liegt das Problem: den kreditgebenden Banken ist der Geduldsfaden gerissen. Das Fortführungskonzept wurde von den Banken abgelehnt. Mangels genügenden Eigenkapitals müssen die von der Insolvenz betroffenen Schiffe notverkauft werden. Aber auch hinsichtlich der vier verbleibenden Plattformversorger-Schiffe des „HCI Shipping Select 26“ würden Verkaufsoptionen geprüft.
Drohender Totalverlust auf Anlegerseite
Wegen der Insolvenzanmeldungen der Schiffs-Zielgesellschaften wurden die Fonds „HCI Shipping Select 26“ und „HCI Shipping Select 28“ auf der Zweitmarkt-Plattform www.zweitmarkt.de vom Handel ausgesetzt. Anlegern droht infolge der Schieflage der Fonds der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals.
Rettungsring: Schadensersatz wegen Nichtaufklärung
Allerdings haben Anleger des „HCI Shipping Select 26“ gute Chancen, ihr Geld zurück zu erhalten, wenn sie im Beratungsgespräch von den Verkäufern nicht über die Provisionen informiert wurden, die diese für die Vermittlung kassiert haben. Sofern die erhaltenen Provisionen über 15% lagen, müssen auch bankungebundene Anlageberater und -vermittler über den Erhalt von Provisionen aufklären, um den Anlegern einen möglichen Interessenkonflikt aufzuzeigen. Daneben hätte der Berater und Vermittler auch über die hohen Weichkosten aufklären müssen, die bei Schiffsfonds üblich sind. Weichkosten umfassen alle Kosten, die nicht unmittelbar in die Schiffsbeteiligungen fließen, und damit für den Fonds nicht wertschaffend sind. Die Nichtaufklärung über Provisionen und/ oder Weichkosten stellt eine Pflichtverletzung dar, durch die Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler bzw. dessen Vertriebsgesellschaft begründet sind. Nach erfolgreicher Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche erhalten die geschädigten Anleger ihre Einlage samt Agio zurück.
Wenn auch Sie sich an dem Fonds „HCI Shipping Select 26“ oder „HCI Shipping Select 28“ beteiligt haben, sollten Sie von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Wir helfen Ihnen selbstverständlich bei der Prüfung und eventuellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autor: Robert Züblin, Rechtsreferendar
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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