Schiffsfonds der HCI Capital AG
Der Schiffsfonds“ Shipping Select 28“ steckt tief in der Krise.
Bei dem Fonds “Shipping Select 28“ handelt es sich um einen Dachfonds der in sechs verschiedene Schiffe investiert. Nun wurde für zwei der Schiffe, “Hellespont Crusader” und “Hellespont Commander”, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Laut Anlegerschreiben ist Grund dafür, die Weigerung der finanzierenden Banken, ein Fortführungskonzept zu unterstützen. Mangels ausreichenden Eigenkapitals dürfte es nun zum Notverkauf der betroffenen Schiffen “Hellespont Commander” und “Hellespont Crusader” kommen. Ob die Sanierung des Fonds wirklich gelingt, ist fraglich.
Jedenfalls ist es sehr wahrscheinlich, dass Anlegern große Verluste drohen
Die Anleger des HCI Shipping Select 28 haben unserer Ansicht nach gute Chancen, ihre fehlgeschlagene Fondsbeteiligung im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln. In der Regel wurden diese nicht über Provisionen informiert, die die beratenden Vertriebe erhalten haben. Dabei lagen die erhaltenen Provisionen häufig deutlich über 15%. In diesem Fall müssen auch nicht bankgebundene Berater und Vermittler über den erhalt von Provisionen ungefragt aufzuklären, um den Anlegern den Interessenkonflikt klar aufzuzeigen. Auch muss der Vermittler und Berater über den bei diesem Fonds sehr hohen Anteil an so genannten Weichkosten, solche Kosten, die nicht unmittelbar in die Schiffsbeteiligungen fließen, aufklären. Ist dies nicht geschehen, so stellt die Nichtaufklärung eine Pflichtverletzung dar, welche Schadenersatzansprüche gegen den Vertrieb der Fonds begründet. Die Anleger erhalten dann Ihre Einlage zurück.
Haben auch Sie sich an dem Fonds HCI Shipping Select 28 beteiligt und wurden von Ihrem Berater über die Provisionen und Risiken der Beteiligung nicht informiert, setzen wir gerne Ihre Schadenersatzansprüche durch.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Kontaktformular aus und senden es zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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