Hannover Leasing und Helaba: Steuerskandal bei Medienfonds

Hannover Leasing und Helaba Landesbank Hessen-Thüringen: Vorwürfe wegen Steuerhinterziehung
 
Die Serie von Pleiten und Pannen bei Film- und Medienfonds bekommt eine neue Note.
Einem Presebericht des Stern zufolge, soll nach Erkenntnissen der bayerischen Steuerfahndung ausgerechnet die teilstaatliche Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) über ein Tochterunternehmen systematisch die Steuerpflicht untergraben haben.
Die Hannover Leasing GmbH und Co. KG, eine große Anbieterin geschlossener Beteiligungen, steht vor einem Skandal: angeblich kam es bei den von Anlegern bei der Beteiligung an diversen Medienfonds eingesammelten Geldern zu Unregelmäßigkeiten, die sogar strafrechtlich relevant sein sollen. Dabei steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum.

Laut Stern geht das aus einem 124-seitigen "steuerstrafrechtlichen Ermittlungsbericht" der Steuerfahndung München von November 2010 vor, der dem "stern" vorliegt. Die Fahnder werfen der Landesbank-Tochter Hannover Leasing aus dem bayerischen Pullach vor, Investitionen in Hollywood-Produktionen zulasten der Steuerkasse nur vorgetäuscht zu haben.

Der Hintergrund:
Hannover Leasing sammelte vor Jahren für 14 Fonds insgesamt rund eine Milliarde Euro bei Anlegern ein. Nun glaubt die Steuerfahndung belegen zu können, dass der überwiegende Teil der Gelder gar nicht in die Filmproduktion floss, sondern über einen ausgeklügelten Buchungskreislauf letztlich bei der Helaba in Dublin geparkt wurde. Es "war beabsichtigt, dem amerikanischen Partner (…) lediglich einen in einer Vereinbarung festgelegten Betrag zu gewähren und die verbleibenden Fondsmittel bei einer Bank so anzulegen, dass eine Auszahlung zu eigenen Gunsten nach Ablauf der Fondslaufzeit erfolgen wird", heißt es in dem Bericht. Die Verträge mit Hollywood-Studios werten die Fahnder als "Scheinvereinbarungen", die Investments als "verdeckte Kapitalanlage". 

Somit wurde ein großer Teil des investierten Geldes nicht, wie in den Verkaufsprospekten vorgesehen und bei dem Geschäftsmodell eines Medienfonds eigentlich üblich, in Filmproduktionen angelegt worden, was aber bei den Finanzbehörden nicht gemeldet worden sein soll.
Hintergrund ist die häufig als „Steuersparmodell“ verwendete Anlageform eines Medienfonds. Im Jahr 2009 wurde einigen Medienfonds von Hannover Leasing jedoch die steuerliche Anerkennung als Grundlage für die Möglichkeit einer Verlustzuweisung und damit zur Steuerersparnis entzogen. Im anschließenden Rechtsstreit mit den Münchener Finanzbehörden konnte zwar eine komplette Aberkennung vermieden werden (vgl. Finanzgericht München, 8.4.2011, Az. 1 K 3669/09). Die damaligen Streitigkeiten bezogen sich allerdings eher auf andere Aspekte des Modells der vertriebenen Medienfonds, nämlich die Frage, ob die steuerlichen Vorteile auch anfallen, wenn zwischen finanzierenden Banken, Medienfonds und dem Verleiher des fertig produzierten Films, der durch die Gebühren für die Lizenz des Films für die Einnahmen des Fonds sorgen soll, eine so genannte Schuldübernahme vereinbart wird.

Versteckte Festgeldanlage ist steuerschädlich:
Der jetzige Vorwurf ist jedoch ein anderer: Nunmehr sieht die Finanzverwaltung die Anlage als verdeckte Festgeldanlage, da die investierten Gelder statt in Filmproduktionen auf Festgeldkonten geflossen sein sollen, was zumindest zu einem kompletten Verlust der Steuervorteile führen würde. Die Investition in Filmprojekte soll daneben nur scheinbar mit dieser eigentlichen Anlageform verknüpft worden sein. Bei letztgenanntem Engagement soll es sich zwar um eine steuerlich begünstigte Investition in die Filmherstellung handeln, da damit aber keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt worden sein soll, wäre eine steuerliche Berücksichtigung als Verlust nicht möglich. Bei der Abwicklung sollen zudem eine Bank und eine namhafte Kanzlei beteiligt gewesen sein.

Hohe Steuernachforderungen für die Anleger: 
Die Anleger müssen aber mit hohen Nachforderungen rechnen, weil der Fiskus alle Steuerprivilegien dieser Fonds aufgrund der Erkenntnisse der Steuerfahndung kassierte.

JUSTUS rät: Anleger können ihre Einlagen zuzüglich Zinsen zurückfordern
Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, können Anleger nocht heute ihre Beteiligungsverträge an den Medienfonds widerufen bzw. anfechten. Ferner sind Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken möglich, zum Beispiel, sofern diese trotz Kenntnis gegenläufiger Fakten mit der Aussage geworben haben, es werde das gesamte Geld in Filmprojekte investiert. Zudem kommen Ansprüche gegen Hannover Leasing und die Helaba direkt in Betracht.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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Medienfonds und Filmfonds

Mit Hilfe von Medienfonds sollen Film- und Fernsehproduktionen bei der Finanzierung unterstützt werden. Bekannt sind vor allem KGAL oder Hannover Leasing. Was grundsätzlich wie eine rentable und auch allgemeinnützige Anlageform aussieht, stellte sich jedoch in der Praxis oft als Risikogeschäft für den Anleger heraus, auch wenn einige der finanzierten Filme sich zu Kassenschlagern entwickelten.

Das Wesen der Medienfonds

In der Sache werden die Medienfonds als geschlossene Fonds vermarktet, der potentielle Anleger kann eine Beteiligung also nur während eines bestimmten Zeitraums zeichnen. Als Anreiz für die Beteiligung wird er dann am Einspielergebnis beteiligt. Die Medienfonds werden meist in der Rechtsform der GmbH & Co KG betrieben; dies führt dazu, dass im Falle der Insolvenz des Fonds eine Haftung für Einlageverluste schwierig zu realisieren ist, da die Gesellschafter der GmbH als diejenigen, die maßgeblich das Geschäft des Fonds gesteuert haben, persönlich nicht haften müssen.

Medienfonds als angebliches Steuersparmodell

Grund für eine Beteiligung an Medienfonds war in der Vergangenheit auch häufig eine steuerliche Besonderheit in Deutschland: es konnten im ersten Jahr der Beteiligung bis zu 100 % der Einlage steuerlich berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit wurde 2005 durch eine Gesetzesnovelle beseitigt. Bereits seit 2001 wurde die steuerliche Vergünstigung nach dem so genannten Medienerlass des Bundesfinanzministeriums nur gewährt, wenn die Gesellschafter des Fonds als „Filmhersteller“ gelten konnten, sie auf die Produktion des Films also maßgeblichen Einfluss ausübten. Dies war insbesondere dann problematisch, wenn nur einmal jährlich eine Anlegerversammlung stattfand, bei der eine allgemeine Information über die Filmprojekte gegeben wurde. Auch die Vertretung durch einen Beirat zu diesem Zweck konnte die Steuervergünstigung nur dann herbeiführen, wenn sich darin Fachkundige aus der Film- und Fernsehbranche befanden.

Risiken bei Medienfonds

Allerdings war auch die Beteiligung an den Medienfonds an sich für viele Anleger risikoreich: schließlich handelt es sich um einen Geschäftsbereich, in dem der normale Anleger kaum Erfahrung besitzt, er die Qualität und den Erfolg der produzierten Filme also kaum bewerten kann.
Auch ergaben sich durch die veränderten Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung vielfach Nachteile für die Anleger; diese wurden oftmals explizit mit dem Versprechen der Steuerersparnis zur Beteiligung am Fonds verleitet. Nach Änderung der Steuerpraxis folgten dann Nachforderungen durch die Finanzämter. Teilweise wurden die Kunden trotz Kenntnis des Fondsanbieters nicht über diesen Sachverhalt aufgeklärt oder Fondsprospekte falsch gestaltet, so dass es für diese möglich ist, sich von den Fonds zu lösen. Allerdings besteht diese Möglichkeit im Regelfall nur dann, wenn die Vermittler des Filmfonds die maßgeblichen Fakten auch tatsächlich kannten.

Inzwischen sind Medienfonds als Anlage aus den genannten Gründen wohl nicht mehr attraktiv.

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