Hannover Leasing und Helaba Landesbank Hessen-Thüringen: Vorwürfe wegen Steuerhinterziehung
Die Serie von Pleiten und Pannen bei Film- und Medienfonds bekommt eine neue Note.
Einem Presebericht des Stern zufolge, soll nach Erkenntnissen der bayerischen Steuerfahndung ausgerechnet die teilstaatliche Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) über ein Tochterunternehmen systematisch die Steuerpflicht untergraben haben.
Die Hannover Leasing GmbH und Co. KG, eine große Anbieterin geschlossener Beteiligungen, steht vor einem Skandal: angeblich kam es bei den von Anlegern bei der Beteiligung an diversen Medienfonds eingesammelten Geldern zu Unregelmäßigkeiten, die sogar strafrechtlich relevant sein sollen. Dabei steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum.
Laut Stern geht das aus einem 124-seitigen "steuerstrafrechtlichen Ermittlungsbericht" der Steuerfahndung München von November 2010 vor, der dem "stern" vorliegt. Die Fahnder werfen der Landesbank-Tochter Hannover Leasing aus dem bayerischen Pullach vor, Investitionen in Hollywood-Produktionen zulasten der Steuerkasse nur vorgetäuscht zu haben.
Der Hintergrund:
Hannover Leasing sammelte vor Jahren für 14 Fonds insgesamt rund eine Milliarde Euro bei Anlegern ein. Nun glaubt die Steuerfahndung belegen zu können, dass der überwiegende Teil der Gelder gar nicht in die Filmproduktion floss, sondern über einen ausgeklügelten Buchungskreislauf letztlich bei der Helaba in Dublin geparkt wurde. Es "war beabsichtigt, dem amerikanischen Partner (…) lediglich einen in einer Vereinbarung festgelegten Betrag zu gewähren und die verbleibenden Fondsmittel bei einer Bank so anzulegen, dass eine Auszahlung zu eigenen Gunsten nach Ablauf der Fondslaufzeit erfolgen wird", heißt es in dem Bericht. Die Verträge mit Hollywood-Studios werten die Fahnder als "Scheinvereinbarungen", die Investments als "verdeckte Kapitalanlage".
Somit wurde ein großer Teil des investierten Geldes nicht, wie in den Verkaufsprospekten vorgesehen und bei dem Geschäftsmodell eines Medienfonds eigentlich üblich, in Filmproduktionen angelegt worden, was aber bei den Finanzbehörden nicht gemeldet worden sein soll.
Hintergrund ist die häufig als „Steuersparmodell“ verwendete Anlageform eines Medienfonds. Im Jahr 2009 wurde einigen Medienfonds von Hannover Leasing jedoch die steuerliche Anerkennung als Grundlage für die Möglichkeit einer Verlustzuweisung und damit zur Steuerersparnis entzogen. Im anschließenden Rechtsstreit mit den Münchener Finanzbehörden konnte zwar eine komplette Aberkennung vermieden werden (vgl. Finanzgericht München, 8.4.2011, Az. 1 K 3669/09). Die damaligen Streitigkeiten bezogen sich allerdings eher auf andere Aspekte des Modells der vertriebenen Medienfonds, nämlich die Frage, ob die steuerlichen Vorteile auch anfallen, wenn zwischen finanzierenden Banken, Medienfonds und dem Verleiher des fertig produzierten Films, der durch die Gebühren für die Lizenz des Films für die Einnahmen des Fonds sorgen soll, eine so genannte Schuldübernahme vereinbart wird.
Versteckte Festgeldanlage ist steuerschädlich:
Der jetzige Vorwurf ist jedoch ein anderer: Nunmehr sieht die Finanzverwaltung die Anlage als verdeckte Festgeldanlage, da die investierten Gelder statt in Filmproduktionen auf Festgeldkonten geflossen sein sollen, was zumindest zu einem kompletten Verlust der Steuervorteile führen würde. Die Investition in Filmprojekte soll daneben nur scheinbar mit dieser eigentlichen Anlageform verknüpft worden sein. Bei letztgenanntem Engagement soll es sich zwar um eine steuerlich begünstigte Investition in die Filmherstellung handeln, da damit aber keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt worden sein soll, wäre eine steuerliche Berücksichtigung als Verlust nicht möglich. Bei der Abwicklung sollen zudem eine Bank und eine namhafte Kanzlei beteiligt gewesen sein.
Hohe Steuernachforderungen für die Anleger:
Die Anleger müssen aber mit hohen Nachforderungen rechnen, weil der Fiskus alle Steuerprivilegien dieser Fonds aufgrund der Erkenntnisse der Steuerfahndung kassierte.
JUSTUS rät: Anleger können ihre Einlagen zuzüglich Zinsen zurückfordern
Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, können Anleger nocht heute ihre Beteiligungsverträge an den Medienfonds widerufen bzw. anfechten. Ferner sind Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken möglich, zum Beispiel, sofern diese trotz Kenntnis gegenläufiger Fakten mit der Aussage geworben haben, es werde das gesamte Geld in Filmprojekte investiert. Zudem kommen Ansprüche gegen Hannover Leasing und die Helaba direkt in Betracht.
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