GFP III und IV: Groenewold muss sich Anlegerklagen stellen
Bei cirka 2900 Anlegern sammelte David Groenewold zwischen 2002 und 2005 rund 100 Millionen Euro als Beteiligungen an seinen Filmfonds German Film Productions I-IV ein. Die Anleger lockte er damals mit Steuervorteilen, die jedoch 2006 bei Filmfonds gekippt wurden. Auch die versprochenen Einnahmen aus Filmproduktionen kamen durch Fehlinvestitionen wie beispielsweise in die Filmproduktionsfirma Odeon, deren Kurs ab 2008 stark sank, nicht zustande.
Groenewold wird sowohl fehlende Aufklärung in den Prospekten darüber vorgeworfen, dass er und Familienangehörige durch die Fonds profitierten, sowie über die Risiken, die mit dem Abschluss einer solchen Beteiligung für Anleger entsteht. Laut eigener Angaben Groenewolds sind solche Provisionen und versteckten Vergütungen nicht getätigt worden.
Justus Rechtsanwälte bereiten Schadensersatzklagen vor
Zwar ist Groenewold bereits 2011 aus der Gesellschaftsführung ausgestiegen, als Gründungsgesellschafter steht er trotzdem in der Haftung, falls Prospektfehler nachgewiesen werden können.
Justus rät: Wenden sie sich schnellstmöglich an einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt, um den Sachverhalt auf mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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