Rückabwicklung des Kaufs einer Eigentumswohnung:
Verurteilung der GEWOBAG EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH
Das Landgericht Berlin verurteilte die Immobilienfirma GEWOBAG EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH mit rechtskräftigem Urteil vom 21.05.2010 (Az.: 19 O 448/07) zur Rückabwicklung des Kaufs einer Eigentumswohnung.
Grund für die Rückabwicklung war nach den Feststellungen des Gerichts eine fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Immobilie. Das Gericht kam zudem zu der Feststellung, dass sich die GEWOBAG EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH die fehlerhafte Beratung des Käufers zurechnen lassen muss. Im Zuge des Schadensersatzes muss die GEWOBAG EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH die Eigentumswohnung zurückzunehmen und darüber hinaus die Finanzierung für die Eigentumswohnung übernehmen.
Betroffene Anleger sollten daher Ihre Ansprüche von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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