Die Durchsetzung der Ansprüche der Anleger z.B der Capital Sachwert Alliance Beteilgungsfonds 5 AG & Co.KG auf Rückerstattung der einbezahlten Einlagen ist weiterhin möglich.
Für eine Anlage in die Fonds der Frankoniawert AG ( Capital Sachwert Alliance-Fonds ),die sich nunmehr Deltoton AG nennt, sind Anleger durch Vermittler in vielen Fällen mit den Argumenten geworben worden, an einem zukünftig eintretenden, äußerst hohen Unternehmenserfolg zu partizipieren und zudem individuelle steuerliche Vorteile durch Verlustzuweisungen zu erlangen. Nach den empfohlenen Kapitalanlagemodellen sollte nach drei Jahren eine „Umschichtung” der Einlagen in andere Gesellschaften erfolgen, damit die Anleger erneut und für drei weitere Jahre steuerliche Verlustzuweisungen erhalten. In vielen Fällen sind die von den Anlegern erwarteten und von den Vermittlern prognostizierten Gewinne nicht eingetreten. Zudem wurden die Anleger damit geworben, dass es sich bei den Fonds um eine sichere Altersvorsorge handele.
Offensichtlich sind die bereits seit Jahren andauernden Streitigkeiten zwischen der Frankonia Wert AG und vielen Anlegern wegen fehlerhafter Beratungen der Grund für die Namensänderung. Viele Verbraucherschutzverbände warnen seit Jahren vor Beteiligungen an der Frankonia Wert AG. Ob der Namenswechsel tatsächlich zu einer Verbesserung des Images führen wird, darf bezweifelt werden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt damit auch für die Deltoton AG, dass den jeweiligen Anlegern ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, wenn und soweit sie von dem Anlagevermittler nicht in ausreichender Weise über die mit der speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken aufgeklärt worden sind.
Ebenso haben die Anleger damit unserer Ansicht nach auch Ansprüche gegen die Deltoton AG, wenn ihnen eine Verrentung ihrer Anlagen versprochen worden ist.
Ansprüche können sich auch aus der Prospekthaftung ergeben, wenn die Angaben in dem maßgeblichen Prospekt nicht den von der Rechtssprechung aufgestellten Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit genügen. Zu beachten ist allerdings die kurze Verjährung der Ansprüche aus Prospekthaftung.
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Die Anleger sollten, insbesondere wenn eine Prospekthaftung in Betracht kommt, die in Betracht kommenden Ansprüche schnell durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen und ggf. geltend machen. Daneben droht die gesetzliche Verjährung der Schadenersatzansprüche.
Für die Erstbetratung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und wesentlichen Unterlagen zu.
Ansprechpartner und Autor:
Knud J. Steffan
Rechtsanwalt