Faktum Finance GmbH ist insolvent: Anleger fürchten um ihre Anlage
Das Amtsgericht Offenbach hat am 1. Oktober 2015 unter dem Aktenzeichen 8 IN 320/15 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faktum Finance GmbH eröffnet. Anleger stehen im Ungewissen über die Höhe und den Umfang ihrer Verluste.
Hintergrund der Insolvenz

Das Geschäftsmodell der Faktum Finance GmbH aus Offenbach sah vor, dass das Geld ihrer Anleger in verschiedene Immobilienprojekte investiert wird. Im Frühjahr diesen Jahres hatte dann aber die Finanzaufsicht BaFin festgestellt, dass die Gesellschaft nicht die erforderliche Erlaubnis für das Geschäftsmodell besitzt.
Der Antrag der Faktum Finance GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist auf eine Forderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zurückzuführen. Die BaFin forderte die Faktum Finance GmbH auf, sämtliche Darlehensverträge innerhalb von 4 Wochen rückabzuwickeln, weil sie in dem Geschäftsmodell der Faktum Finance GmbH ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft sieht.
In der Folge wurde zunächst ein Aufnahmestopp für Neukunden angeordnet. Später mussten die geschlossenen Anlageverträge rückabgewickelt werden, so dass die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten geriet, die nicht mehr abgefangen werden konnten.
Aufgrund der Rückabwicklung steht den Anlegern ein Anspruch auf Rückzahlung ihrer Anlage zu. Die Gesellschaft konnte aber nicht die finanziellen Mittel aufbringen, um die Ansprüche der Anleger zu befriedigen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung seit dem 28. Juli 2015 (Beschluss des AG Offenbach) und nunmehr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Oktober 2015 waren somit unumgänglich.
Faktum Finance GmbH: Welche Möglichkeiten stehen den Gläubigern zur Verfügung?
Es bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Grundschuldbestellungen, mit denen die Darlehen der Anleger abgesichert wurden. Vielen Anlegern wurden die Grundschuldbriefe nicht ausgehändigt. Teilweise wurden bereits Löschungsbewilligungen seitens der Anleger erteilt. Eine volle Befriedigung aus der Grundschuld dürfte daher in der Vielzahl der Fälle nicht möglich sein.
Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht fest, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zur Befriedigung aller Gläubiger ausreichen. Insoweit stellt sich die Frage, wie hoch die Verluste bzw. die Insolvenzquote ausfallen wird. Hierbei ist zunächst zu prüfen, wie groß die Insolvenzmasse tatsächlich ist und welche Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu bedienen sind. Nicht unerheblich ist dabei auch die Frage, welche weiteren Gläubiger neben den Anlegern vorhanden sind und ob diese gegebenenfalls vorrangig zu behandeln sind.
JUSTUS rät:
Zur Minimierung des Schadens ist zunächst in jedem Fall die jeweilige Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierfür haben die Gläubiger bis zum 17. November 2015 Zeit. Auch danach können und sollten aber noch Ansprüche im sog. Nachprüfverfahren angemeldet werden.
Schadenersatzansprüche und Verjährung:
Daneben sollte unbedingt überprüft werden, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Diese kommen im vorliegenden Fall insbesondere gegen Vermittler und Berater, aber auch gegen die Gesellschafter der Faktum Finance GmbH, in Betracht. Hierbei ist unbedingt die 10-jährige absolute Verjährungsfrist zu beachten, die taggenau mit Zeichnung des Fonds beginnt!
Zur Schadloshaltung sind Anleger also gut beraten, wenn Sie ihre Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen und gegebenenfalls durchsetzen lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, wenden Sie sich einfach über das Kontaktformular oder Email an uns. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwST, die auf das weitere Vorgehen angerechent wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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