EuGH zum VW Thermofenster: Was bringt das Urteil im Abgasskandal?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden: Sogenannte Thermofenster in Dieselfahrzeugen sind nicht zulässig, wenn das System zur Abgasreinigung nur in einer engen Temperaturspanne voll funktionsfähig ist. Was bedeutet dieses EuGH- Urteil für Dieselkäufer im Abgasskandal und betrifft es neben VW auch andere Autohersteller wie Mercedes, BMW, Opel , u.a.?

EuGH Urteil zum Thermofenster: Was bedeutet das Urteil im Diesel Abgasskandal?
EuGH erklärt Thermofenster Update von VW für unzulässig

Mit Urteilen vom 14.07.2022, unter anderem in der Rechtssache C‑145/20, stellte der EuGH fest, dass das sogenannte Thermofenster eine unzulässige Abgasabschalteinrichtung darstellt.

Neben dem VW Softwareupdate verwende auch andere Autobauer wie Mercedes, BMW und Opel die Technik, sie ist in Millionen Diesel Pkw installiert.

So führt der EuGH aus:

„Dieses Thermofenster resultiert aus einem Update der Software der fraglichen Fahrzeuge, das von Volkswagen zum Austausch einer unionsrechtswidrigen Software vorgenommen wurde. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hatte eine Genehmigung für dieses Update erteilt, nachdem es zum Ergebnis gekommen war, dass dieses keine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte.“ 

„Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung da“, hieß es in der Entscheidung wörtlich. Eine solche Vertragswidrigkeit sei nicht geringfügig, erklärte das Gericht. Folglich sei eine Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

und weiter:

„Mit seinen heutigen Urteilen entscheidet der Gerichtshof, dass eine Einrichtung, die die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen nur innerhalb des Thermofensters gewährleistet, eine nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.“ 

Worum ging es in dem Rechtsstreit vor dem EuGH?

In dem Rechtsstreit ging es um österreichische Kunden, die zwischen 2011 und 2013 Diesel-Fahrzeuge der Marke Volkswagen gekauft hatten, die mit einer Betrugssoftware ausgestattet waren, sodass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand funktionierte. Die Käufer der Autos – die mit einer entsprechenden Software ausgestattet sind – verlangen, dass VW die Wagen zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet (Rechtssachen C-128/20, C-134/20, C-145/20).

Softwareupdate Thermofenster bei VW Motoren EA 189 betroffen:

Konkret geht es in dem Verfahren um Motoren des Volkswagen-Konzerns vom Typ EA 189. In diesen Motoren war im Diesel-Skandal  eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt worden, mit der die Abgasgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand eingehalten wurden, auf der Straße aber nicht. VW hatte hierauf mit einem Softwareupdate dem sogenannten Thermofenster reagiert.

Nach Angaben des österreichischen Gerichts ist die Reinigung von Stickoxiden bei diesem verwendeten Update nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius voll funktionsfähig. Dies ist die Temperatur, die nur bei dem Abgastest in Innenräumen regelmäßig herrscht. Die Kunden wollten deshalb den Kaufvertrag rückgängig machen und gegen Anrechnung der Nutzung das Geld zurück. Mehrere österreichische Gerichte legten deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Frage vor, ob das sogenannte Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle.

Muss der Bundesgerichtshof das Urteil des EuGH beachten?

Das EuGH-Urteil muss auch in Deutschland beachtet werden – dass es österreichische Fälle zum Ausgangspunkt hat, ist unerheblich. Der BGH will sich in einer Verhandlung im November mit Folgen der EuGH-Rechtsprechung befassen. Bisher hatte das Karlsruher Gericht Schadenersatzklagen wegen des Einbaus des Thermofensters abgelehnt.

Zum EInen, da eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Motorhersteller VW nicht nachgewiesen sei und ferner, da der “Motorschutz” eine zeitweise Abscgaltung der Abgassreinigung rechtfertigen soll.

Dem hat der EuGH nun in dem bemerkenswerten Urteil klar widersprochen:

EuGH: Schutz des Motors vor Verschmutzung oder Verschleiß rechtfertigt keine Abschlateinrichtung

Volkswagen und auch Mercedes und andere Autohersteller argumentierten in den Verfahren bislang, dass das Thermofenster notwendig und zulässig sei, weil dadurch Schaden vom Motor abgewendet werde. Der EuGH sagte dazu, dass nur bei unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall ein Thermofenster zulässig sein könne. Ob diese Voraussetzung vorliege, müssten die nationalen Gerichte prüfen. Aber der Schutz des Motors vor Verschmutzung und Verschleiß genüge hierfür nicht.

Welche Auswirkungen hat das Urteil im Dieselskandal auch auf andere Hersteller wie Mercedes, BMW, Opel, u.a.?

Neben VW wenden auch andere Autobauer, wie Audi, Daimler, BMW, Opel, u.a. die Technik an, sie ist in Millionen Pkw installiert.

Insbesondere in unsereren Verfahren gegen Mercedes (Daimler AG) spielt das sog Thermofenster eine wesentliche Rolle. Bislang folgten viele Gericht der bisherigen Auffassung des BGH, dass das Thermofenster keine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Dies dürfte sich nun durch das bahnbrechende Urteil des EuGH ändern.

Hierzu führt der Europäische Gerichtshof generell für alle Abgasregulierungen aus:

„Der Gerichtshof weist insoweit zum einen darauf hin, dass Umgebungstemperaturen von weniger als 15 Grad Celsius im Unionsgebiet üblich sind. Zum anderen sind die auf Unionsebene festgelegten Emissionsgrenzwerte auch dann einzuhalten, wenn die Temperaturen deutlich unter 15 Grad Celsius liegen. Daher schränkt eine Software wie die in Rede stehende die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei normalen Nutzungsbedingungen ein.“ 

„Selbst wenn die oben beschriebene Notwendigkeit bestünde, ist eine Abschalteinrichtung, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, jedenfalls unzulässig. Ließe man nämlich eine solche Einrichtung zu, könnte das dazu führen, dass dies Ausnahme öfter anwendbar wäre als das Verbot, und brächte somit eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Grundsatzes der Begrenzung der Stickostoffoxidemissionen von Fahrzeugen mit sich.“ 

Der EuGH legt zutreffend den Rechtfertigungsgrund für den Einbau einer Abschalteinrichtung eng aus und begrenzt damit die Argumentationen der Hersteller.  Nahezu alle Abschalteinrichtungen der Hersteller im Dieselskandal dürten damit unzulässig sein.

Die Erfolgsaussichten für Dieselfahrer aller Hersteller zur Rückgabe des PKW gegen Kaufpreiszahlung sind durch das Urteil erheblich gestiegen.

Rücktritt vom Kaufvertrag auch ohne Rückruf möglich:

Wichtig ist das Urteil aber jedenfalls für alle VW Fahrzeugeigentümer, die innerhalb der letzten zwei bis drei Jahre ein Fahrzeug erworben haben und somit noch Mängelrechte bzw. Gewährleistungsansprüche geltend machen können.  Hier kann der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und der Kaufpreis zurück oder Nachlieferung eines mangelfreien, neuen Fahrzeugs verlangt werden.

Nachweisprobleme bei deliktischer Haftung

In den Schadenersatzprozessen muss dem Autohersteller allerdings als Hürde immer noch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden (deliktische Haftung). Dies ist bei VW nicht ganz einfach, da das Kraftfahrtbundesamt ja das Softwareupdate genehmigt hatte.

Urteil hilft im Mercedes Abgasskandal

Bei anderen Fahrzeugherstellern wir Mercedes, BMW, u.a. hilft das Urteil in jedem Fall weiter. Denn insbesondere die Daimler AG/ Mercedes hat nun nachweislich mindestens zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Hier kann man sich nicht mehr auf bloße Unwissenheit und Fahrlässigkeit berufen.

EuGH Entscheidung zur Begründung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung kommt in Kürze:

Insoweit bleibt die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-100/20 abzuwarten, die ob den einschlägigen Verordnung drittschützende Wirkung zu kommt, und damit auch ein fahrlässiger Verstoß zur Begründung von Ansprüchen aus “unerlaubter Handlung” genügt. Der europäische Generalanwalt hatte am 02.06.2022 in einer anderen Angelegenheit, Rechtssache C-100/21 bereits votiert, dass Hersteller auch bei Fahrlässigkeit für den Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen haften. 

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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