EuGH zum Thermofenster: Paukenschlag im Dieselskandal

8. November 2022: Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging es um das sog. Thermo­fenster in Dieselautos von Volkswagen. Der EuGH hat am 8. November 2022 in einem Urteil unterstrichen, dass das Thermofenster in der Motorsteuerung illegal ist (Az.: C-873/19). Somit sind die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue betroffen, da hier die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster geregelt wird und diese die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht einhalten. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) klagen darf.

Die Europarichter stufen Thermofenster nun als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Das kann den Käufern von Diesel PKW von VW, Mercedes, Opel, Fiat, BMW u.s.w das Recht auf Nachbesserung, Rücktritt oder auch Schadenersatz geben.

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Aktuelles EuGH Urteil zum Thermofenster im vw abgasskandal
EuGH Urteil zum Thermofenster von VW

Was ist ein Thermofenster?

Das sogenannte Thermofenster ist eine Software zur Regulierung oder Abschaltung der Abgassreinigung bei Dieselmotoren im Fahrbetrieb. Diese von vielen Autobauern eingesetzte Software verringert die Abgasreinigung in Dieseln abhängig von der Außentemperatur, wodurch die Autos vor allem bei kaltem Wetter erheblich mehr Stickoxide ausstoßen. Konkret wird die Abgas­reinigung bei Außen­temperaturen unter 15 und über 33 Grad reduziert. In der Folge kommt es zur 8 bis 10 fachen Überschreitung der EU Grenzwerte für den N02 Ausstoß.

Erstes EuGH Urteil zum Thermofenster

Schon im Juli hatte der EuGH grundsätzlich gegen VW im Diesel – Abgasskandal entschieden und das sog. Thermofenster als unzulässig eingestuft. Damals ging es um Fälle aus Österreich. Volkswagen und zuvor Mercedes hatten dazu vorgetragen, dass seine Thermofenster den Motor vor unmittelbaren Risiken schützten. Insbesondere Daimler (nun Mercedes) hatte damit vor vielen Gerichte und auch dem Bundesgerichtshof in vielen Gerichtsverfahren Erfolg.

Die Rechtfertigung der Autohersteller, ein Thermofenster sei aus Gründen des Motorschutzes erforderlich, greife aber hier nicht, so der EuGH. Die Ausnahme gelte nicht für den Schutz vor Verschleiß und für die bloße Schonung des Motors, so das Urteil. Aber selbst wenn der Motorschutz an sich erfasst würde, ist eine Abschalteinrichtung, die den überwiegenden Teil des Jahres nicht funktioniere, nach Ansicht des Gerichts unzulässig.

Europäischer Gerichtshof, Urteile vom 14. Juli 2022, Rechtssachen C-128/20C-134/20, und C-145/20 

Worum ging es in dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshof?

Im konkreten Fall ging es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik. Mit einem Bescheid des Kraftfahrt Bundesamtes wurde ein Volkswagen-Typ genehmigt, der mit dem Thermofenster ausgestattet ist.

Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Behörden im Dieselskandal zulässig

Auch gemeinnützige Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dürfen gegen Entscheidungen von Behörden klagen, damit bestimmte Umweltstandards eingehalten werden.

In der Sache stellte der Europäische Gerichtshof ganz deutlich fest: Die Autohersteller dürfen die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen nicht aussetzen. Wenn wie in Deutschland zum Beispiel im Jahresdurchschnitt rund zehn Grad herrschen, würde die Abgasreinigung in Fahrzeugen von VW die meiste Zeit des Jahres nicht vollständig arbeiten. Das sei grundsätzlich unzulässig, weil das dem Ziel der sauberen Luft zuwider liefe. Solche Abschalteinrichtungen könnten also nicht gerechtfertigt sein.

Thermofenster nur zulässig, bei konkreten und erheblichen Motorschäden

Diese Argument der Autohersteller lässt der EuGH nicht mehr zu bzw. schränkt es ausdrücklich ein. Nur bei konkreten und erheblichen Motorschäden, die ohne das Thermofenster als Abgasabschaltung bei bestimmten Temperaturen eintreten, kann es ausnahmsweise zulässig sein. Der jeweilige Motorhersteller muss dies allerdings nachweisen.

Kraftfahrttbundesamt (KBA) und das Verkehrsministerium müssen Modelle mit Thermofenster zurückrufen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erklärte nun, das neue Urteil sei ein “Paukenschlag gegen Betrugsdiesel” und forderte von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), dass das Kraftfahrt-Bundesamt alle betroffenen Fahrzeuge zurückrufen und auf Kosten der Hersteller mit wirksamer Hardware nachrüsten lassen müsse. 

Was bedeutet das EuGH Urteil vom 8.11.2022 für Schadenersatzansprüche im Dieselskandal?

Im aktuellen Verfahren ging es um das Software-Update Thermofenster vom VW Motor EA189 und aus Sicht des EuGH illegal. Verbraucher haben also Anspruch auf Schadenersatz gegen Hersteller oder sogar die Bundesregierung (KBA). Denn schließlich müssen die Fahrzeuge aus Sicht des Gerichts stillgelegt werden und verfügen über keine Zulassung.

Auch der Folgemotor von VW, der EA 288 ist betroffen. Auch hier geht es um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896.

Ob der Autokäufer im Dieselskandal einen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW, Daimler, Opel, Fiat u.a. Autohersteller hat, wenn das sog. Thermofenster verbaut ist, ist allerdings derzeit vor nationelane Gerichten weiter umstritten und je Autohersteller unterschiedlich und im Einzelfall zu prüfen. Denn hier spielen auch Verjährungen und die Frage der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch dei Autohersteller eine Rolle.

Die Frage ist, ob Autokäufer gegen die Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn in ihrem Wagen ein Thermofenster verbaut ist. Entsprechende Klagen liegen unter anderem beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser hat Schadenersatzklagen bislang insbesondere in Sachen Mercedes Benz zurückgewiesen. In den unteren Instanzen, also bei Klagen vor den Land- und Oberlandesgerichten ist die Frage umstritten. Eine Entscheidung des EuGH zur Schadenersatz-Frage steht noch aus. Der Bundesgerichtshof befasst sich in zwei Wochen das nächste Mal mit dem Thema.

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JUSTUS Rechtsanwälte setzt Verbraucherrechte in dem VW Skandal, also die Rechte der betroffenen Autokäufer und VW-Aktionäre und Anleger durch.
Hierbei kommen sowohl Schäden der Aktionäre und Anleger, die durch den massiven Kurs- und Wertverluste der Aktien durch den Betrug und das Verschweigen des VW-Konzerns entstanden sind in Betracht, als auch die gerichtliche Durchsetzung der Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung.

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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