Ermu Kalkavan Schiffeigentums GmbH & Co. KG – Schadensersatz trotz Insolvenz!
Ermu Kalkavan Schiffeigentums GmbH & Co. KG ist insolvent
Der von der Turkon Emissionshaus GmbH vertriebene Fonds Ermu Kalkavan Schiffeigentums GmbH & Co. KG ist insolvent (AG Hamburg, Az. 67c IN 162/14). Der Fonds der die beiden Kontainerschiffe MS „Erkan K“ und MS „Murat K“ zum Kaufpreis von 22,5 Mio. Euro zzgl. Nebenkosten erwarb, hat bereits Mitte letzten Jahres (Bekanntmachungsdatum: 15.08.2014) die Insolvenz angemeldet. Anleger müssen das Insolvenzverfahren aber nicht tatenlos verfolgen. Es bestehen gute Aussichten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Schadensersatzansprüche kommen gegen Berater, Gründungs- und Treuhandkommanditisten in Betracht
Anleger der der Ermu Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG haben u.a. die Möglichkeit den unserer Meinung nach fehlerhaften Emissionsprospekt anzugreifen. Dieser sah anfängliche Charterraten in Höhe von 11.000 Euro pro Tag und Schiff vor, die sich jedoch allmählich verringern bis sie im Jahr 2021 bei 8.250 Euro liegen sollten. Auch nach dem prospektgemäßem Verlauf sollte bei einer Beteiligungslaufzeit von 15,8 Jahren eine Verzinsung von durchschnittlich 10,8 % p.a. erfolgen. Aufgrund der undurchsichtigen und teilweise fehlerhaften Risikodarstellung im Emissionsprospekt besteht insoweit die Möglichkeit zum Schadensersatzsatz für die Anleger. Diese können sich hierbei auch an den Berater (zumeist Banken) halten, da dieser das selbst angebotene Anlageprodukt einer Prüfung hätte unterziehen müssen. Auch können die Gründungs- und Treuhandkommanditisten aus Prospekthaftung in Anspruch genommen werden.
Justus rät:
Anleger der Ermu Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG sollten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und ihre Ansprüche prüfen lassen. Im Rahmen der Einzelfallprüfung können neben den oben dargestellten Schadensersatzansprüchen wegen des fehlerhaften Prospekts gegen Berater, Gründungs- und Treuhandkommanditisten noch weitere Ansprüche in Betracht kommen.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin