Rückabwicklung von Schiffsfonds: Landgericht München verurteilt Lange Vermögensberatung GmbH
MS Stadt Wismar; FFH Fonds Nr. 31 „Caria“ GmbH & Co. KG
Das Landgericht München hat die Lange Vermögensberatung GmbH zur vollständigen Rückabwicklung von Beteiligungen an den Schifffonds MS Stadt Wismar sowie des FFH Fonds Nr. 31 „Caria“ GmbH & Co. KG verurteilt.
Der Renditefonds 48 MS Stadt Wismar II wurde 2006 vom Emissionshaus König & Cie aufgelegt. Anleger des geschlossenen Schifffonds investierten rund 18,7 Millionen Euro. Bereits 2009 traten aufgrund gesunkener Charterraten erste finanzielle Schwierigkeiten auf.
Bereits am 06.11.2012 kam das Aus für den vom Fondshaus Hamburg (FHH) im Jahr 2005 aufgelegten FHH Fonds Nr. 31 MS “Caria” GmbH & Co. KG. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft.
Falschberatung und Schadenersatz bei Schiffsfonds:
Anleger dieser und anderer Schifffonds sollten in Erwägung ziehen ihre Beteiligung rechtlich überprüfen zu lassen. Bei der Beratung von Anlegern, die in Schifffonds investierten, zeigt sich immer wieder, dass die Anlageberatung oft weder anlegergerecht noch anlagegerecht war.
Der BGH hat auch entschieden, dass geschlossene Fonds wie z.B. der MS Stadt Wismar grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet sind.
Es liegen insbesondere dann Beratungsfehler vor, wenn die Berater auf folgende Risiken bei Schiffsfonds nicht hingewiesen haben:
- die Höhe der Vertriebskosten
- der fehlende Zweitmarkt – schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung
- die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten einschließlich deren Folgen
- das Totalverlustrisiko – spekulativer Charakter des Fonds
- das Provisionsinteresse der Bankberater
- die etwaige Rückzahlungsverpflichtung bezüglich der Ausschüttungen
Achtung Verjährung – Rückabwicklung von Schiffsfonds:
Auch die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt Anleger von Schifffonds und überprüft Ihre Beteiligungen.
Es droht Verjährung! Es gilt eine maximale Verjährungsfrist von 10 Jahren ab dem Zeichnungsdatum. Aus diesem Grund sind Ansprüche gegen die Lange Vermögensberatung GmbH sowie anderen Vermittlungsgesellschaften zeitnah zu prüfen.
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