Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co.KG IV verlangt Einzahlung einer
Liquiditätsreserve in Höhe von 4,5 % :
in einem Anlegerrundschreiben vom 27.01.2014 fordert die Geschäftsführung des Medienfonds Equity Pictures die Gesellschafter auf, bis zum 31.03.2014 4,5 % der Pflichteinlage zu einer Liquiditätsreserve zu überweisen.
Dies bedeutet, dass z.B. ein Kommanditist , welche sich an dem Fonds mit einer Einlage iHv. 40.000,- € beteiligt hat, nun auf ein neu eingerichtetes Konto bei der UniCredit Bank AG 1.800,- € überweisen soll.
Eine Anspruchsgrundlage nennt die Geschäftsführung nicht, behauptet diese lediglich pauschal und “der guten Ordnung halber”.
Neue, erhebliche Steuernachforderungen bei Equity Pictures Anlegern:
Doch es kommt noch schlimmer.
Verbunden mit einer Einladung zu einer Informationsveranstaltung, gibt die Geschäftsführung bekannt, dass der Gesellschaft inzwischen geänderte Steuerbescheide zugegangen sind, welche in nächster Zeit zu erheblichen Steuernachforderungen durch die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter führen werden.
Schadenersatz und ggf. Klage auf Rückabwicklung:
Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Justus Rechtsanwälte vertritt seit vielen Jahren Kommanditisten der Equity Pictures Medienfonds.
Es ist nach unserer Ansicht höchste Zeit, dass Anleger alles versuchen um den erlittenen Schaden und in Zukunft noch erheblich wachsenden Schaden zu reduzieren.
Dies ist nach unserer Ansicht nur möglich, wenn Anleger vor absoluter Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche gegen die Gesellschaft, Gründungsgesellschafter und Berater vorgehen.
Absolute Verjährung von Schadenersatzansprüchen:
Sämtliche Schadenersatzansprüche verjähren taggenau 10 Jahre nach Zeichnung der Medienfondsbeteiligung. der Fonds Equity Pictures IV wurde in 2004 bis 2005 gezeichnet, so dass Ansprüche vereinzelt jederzeit in 2004 verjähren können. Bitte prüfen sie selbst ihr Zeichnungsdatum!
Bitte warten sie mit der Befragung eines Fachanwaltes nicht, bis die Verjährung eingetreten ist, denn dann kann niemand mehr etwas für sie tun.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
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