Equity Pictures fordert Liquiditätsreserve

Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co.KG IV verlangt Einzahlung einer
Liquiditätsreserve in Höhe von 4,5 % :

in einem Anlegerrundschreiben vom 27.01.2014 fordert die Geschäftsführung des Medienfonds Equity Pictures die Gesellschafter auf, bis zum 31.03.2014 4,5 % der Pflichteinlage zu einer Liquiditätsreserve zu überweisen.
Dies bedeutet, dass z.B. ein Kommanditist , welche sich an dem Fonds mit einer Einlage iHv. 40.000,- € beteiligt hat, nun auf ein neu eingerichtetes Konto bei der UniCredit Bank AG 1.800,- € überweisen soll.
Eine Anspruchsgrundlage nennt die Geschäftsführung nicht, behauptet diese lediglich pauschal und “der guten Ordnung halber”.

Neue, erhebliche Steuernachforderungen bei Equity Pictures Anlegern:

Doch es kommt noch schlimmer.
Verbunden mit einer Einladung zu einer Informationsveranstaltung, gibt die Geschäftsführung bekannt, dass der Gesellschaft inzwischen geänderte Steuerbescheide zugegangen sind, welche in nächster Zeit zu erheblichen Steuernachforderungen durch die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter führen werden.

Schadenersatz und ggf. Klage auf Rückabwicklung:

Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Justus Rechtsanwälte vertritt seit vielen Jahren Kommanditisten der Equity Pictures Medienfonds.
Es ist nach unserer Ansicht höchste Zeit, dass Anleger alles versuchen um den erlittenen Schaden und in Zukunft noch erheblich wachsenden Schaden zu reduzieren.
Dies ist nach unserer Ansicht nur möglich, wenn Anleger vor absoluter Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche gegen die Gesellschaft, Gründungsgesellschafter und Berater vorgehen.

Absolute Verjährung von Schadenersatzansprüchen:

Sämtliche Schadenersatzansprüche verjähren taggenau 10 Jahre nach Zeichnung der Medienfondsbeteiligung. der Fonds Equity Pictures IV wurde in 2004 bis 2005 gezeichnet, so dass Ansprüche vereinzelt jederzeit in 2004 verjähren können.  Bitte prüfen sie selbst ihr Zeichnungsdatum!
Bitte warten sie mit der Befragung eines Fachanwaltes nicht, bis die Verjährung eingetreten ist, denn dann kann niemand mehr etwas für sie tun.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56

 

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Medienfonds und Filmfonds

Mit Hilfe von Medienfonds sollen Film- und Fernsehproduktionen bei der Finanzierung unterstützt werden. Bekannt sind vor allem KGAL oder Hannover Leasing. Was grundsätzlich wie eine rentable und auch allgemeinnützige Anlageform aussieht, stellte sich jedoch in der Praxis oft als Risikogeschäft für den Anleger heraus, auch wenn einige der finanzierten Filme sich zu Kassenschlagern entwickelten.

Das Wesen der Medienfonds

In der Sache werden die Medienfonds als geschlossene Fonds vermarktet, der potentielle Anleger kann eine Beteiligung also nur während eines bestimmten Zeitraums zeichnen. Als Anreiz für die Beteiligung wird er dann am Einspielergebnis beteiligt. Die Medienfonds werden meist in der Rechtsform der GmbH & Co KG betrieben; dies führt dazu, dass im Falle der Insolvenz des Fonds eine Haftung für Einlageverluste schwierig zu realisieren ist, da die Gesellschafter der GmbH als diejenigen, die maßgeblich das Geschäft des Fonds gesteuert haben, persönlich nicht haften müssen.

Medienfonds als angebliches Steuersparmodell

Grund für eine Beteiligung an Medienfonds war in der Vergangenheit auch häufig eine steuerliche Besonderheit in Deutschland: es konnten im ersten Jahr der Beteiligung bis zu 100 % der Einlage steuerlich berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit wurde 2005 durch eine Gesetzesnovelle beseitigt. Bereits seit 2001 wurde die steuerliche Vergünstigung nach dem so genannten Medienerlass des Bundesfinanzministeriums nur gewährt, wenn die Gesellschafter des Fonds als „Filmhersteller“ gelten konnten, sie auf die Produktion des Films also maßgeblichen Einfluss ausübten. Dies war insbesondere dann problematisch, wenn nur einmal jährlich eine Anlegerversammlung stattfand, bei der eine allgemeine Information über die Filmprojekte gegeben wurde. Auch die Vertretung durch einen Beirat zu diesem Zweck konnte die Steuervergünstigung nur dann herbeiführen, wenn sich darin Fachkundige aus der Film- und Fernsehbranche befanden.

Risiken bei Medienfonds

Allerdings war auch die Beteiligung an den Medienfonds an sich für viele Anleger risikoreich: schließlich handelt es sich um einen Geschäftsbereich, in dem der normale Anleger kaum Erfahrung besitzt, er die Qualität und den Erfolg der produzierten Filme also kaum bewerten kann.
Auch ergaben sich durch die veränderten Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung vielfach Nachteile für die Anleger; diese wurden oftmals explizit mit dem Versprechen der Steuerersparnis zur Beteiligung am Fonds verleitet. Nach Änderung der Steuerpraxis folgten dann Nachforderungen durch die Finanzämter. Teilweise wurden die Kunden trotz Kenntnis des Fondsanbieters nicht über diesen Sachverhalt aufgeklärt oder Fondsprospekte falsch gestaltet, so dass es für diese möglich ist, sich von den Fonds zu lösen. Allerdings besteht diese Möglichkeit im Regelfall nur dann, wenn die Vermittler des Filmfonds die maßgeblichen Fakten auch tatsächlich kannten.

Inzwischen sind Medienfonds als Anlage aus den genannten Gründen wohl nicht mehr attraktiv.

Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin